Familienpolitik ist ein zentraler Bestandteil der Gesellschaftspolitik. Sie regelt das Zusammenleben von Paaren, das Leben mit Kindern und den Generationenzusammenhalt. Dabei wirkt Familienpolitik auch in andere Felder hinein, etwa in die Gleichstellungs-, Sozial- oder die Arbeitsmarktpolitik. Familienpolitik muss deshalb immer auch breit als Querschnittaufgabe gedacht werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Familien basieren auf einem Geschlechter- und Rollenmodell, welches zum damaligen Zeitpunkt der Gesetzgebung dominierend war. In den letzten Jahrzehnten hat ein starker gesellschaftlicher Wandel stattgefunden. Heute haben wir eine Vielzahl von Familienformen: Nebst der traditionelle Kleinfamilie sind das beispielsweise Eineltern- , Patchwork-, Regenbogen-, oder Mehrgenerationenfamilien. Bei den Erwerbsmodellen hat sich das früher übliche Ernährer-Hausfrauen-Modell zu einem Zweiverdiener- oder Zuverdienstmodell gewandelt. Bei den meisten Familien sind beide Elternteile erwerbstätig.
Unser System ist aber nur teilweise auf diese gesellschaftlichen Veränderungen eingestellt. Ziel sollte es sein, dass die Rahmenbedingungen für Familien möglichst zivilstands-, rollen- und geschlechtermodellunabhängig festgelegt werden. Das erlaubt es Familien, eine passende Lebens- und Erwerbsform wählen zu können.
Insbesondere die Erwerbstätigkeit beider Elternteile stösst vielerorts noch auf Hindernisse. Dabei ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in mehrerer Hinsicht zentral:
1. Sie ist langfristig Grundvoraussetzung für die Erreichung von Chancengerechtigkeit zwischen Mann und Frau
2. Sie entlastet die Sozialwerke und hilft diese finanziell zu sichern
3. Sie ermöglicht eine hohe Arbeitsmarktpartizipation der Eltern
4. Sie lindert den Fachkräftemangel durch die Erwerbstätigkeit von ausgebildeten Elternteilen, umgekehrt bedeutet die Nicht-Erwerbstätigkeit oder Teilzeit-Arbeit mit sehr niedrigen Pensen von teuer ausgebildeten Arbeitskräften volkswirtschaftlich einen Verlust
6. Sie reduziert die Frauenarmut im Alter
5. Sie macht Zürich als Wirtschaftsstandort attraktiver
Um diese Ziele zu erreichen, wollen wir folgende Lösungsvorschläge fördern:
- Tagesschulen
- Betreuungsgutscheine
- Steuerabzug der tatsächlichen Kinder-Betreuungskosten
- Mitfinanzierung der familienergänzenden Betreuung
- Finanzielle Beteiligung von Gemeinden und Kanton bei der familienergänzenden Kinderbetreuung: Weil neben den Eltern und Kindern auch die Wirtschaft und die Gesellschaft im ganzen Kanton profitiert, ist ein stärkeres finanzielles Engagement der öffentlichen Hand gerechtfertigt. Am besten ist dabei ein System mit subjektorientierten Betreuungsgutscheinen.
- Einführung der Individualbesteuerung: Damit erreichen wir eine zivilstandsunabhängige Besteuerung. Wir engagieren uns im Komitee der entsprechenden Volksinitiative.
- Elternzeit: Die Elternzeit fördert die Gesundheit von Mutter und Kind, stärkt die Beziehung zwischen Vater und Kind, dient der Gleichstellung von Mann und Frau auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere wirkt es gegen die die Diskriminierung von jungen Frauen. Elternzeit setzt voraus, dass beide Seiten erwerbstätig sind. Sie ist für beide Eltern gleich lang und kann nicht übertragen werden.
- “Ehe light”: Inspiriert vom französischen “Pacs” (pacte civil de solidarité) braucht es für hetero- und homosexuelle Konkubinatspaare, die nicht heiraten wollen, aber dennoch eine rechtlich verbindliche Grundlage für ihr Zusammenleben wünschen, eine Art “Ehe light”.
- Sozialversicherungen: diese sind generell geschlechts- und zivilstandsunabhängig auszugestalten, d.h. es darf nicht darauf ankommen, ob jemand verheiratet ist oder nicht und welches Geschlecht eine Person hat. Wer Hilfe benötigt, dem wird geholfen, ohne Ansehen der Person.
- Hinterlassenenleistungen: Diese sollen in der AHV und IV im Todesfall dem überlebenden Elternteil unabhängig von Geschlecht und Zivilstand zu Gute kommen.
- Progressive Alterspolitik: Die produktiven Leistungen alter Menschen in selbstbestimmter längerer Erwerbstätigkeit, Freiwilligenhilfe sowie Betreuung und Pflege von Angehörigen sollen erkannt und unterstützt werden. Wir respektieren die Würde und Selbstbestimmung von hochbetagten, hilfebedürftigen Menschen bis zum Lebensende.