Unsere Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren gewandelt, und die Anforderungen an politisch engagierte Menschen sind stark gestiegen. Im Kantonsrat und in den Gemeindeparlamenten politisieren heute Menschen, die neben politischen Mandaten auch in Beruf, Familie und sozialen Aufgaben engagiert sind. Für ein Milizparlament wird es immer schwieriger, die hohen Anforderungen zu erfüllen. Darum müssen nicht nur Arbeitgeber in die Vereinbarkeit investieren. Auch Parlamente sollen neuen Lebens- und Arbeitsmodellen gerecht werden. Kantonsrätin Sonja Gehrig: „Unser Gesetz hat eine Zahnlücke. Es ist Zeit, diese demokratische Lücke zu schliessen.“
Die Grünliberalen wollen eine Rechtsgrundlage für eine zeitgemässe Stellvertretungsregelung in den Parlamenten schaffen. Eine Stellvertretungsregelung ist gerade bei wichtigen Geschäften mit knappen Mehrheitsverhältnissen ein wichtiges Instrument. Für Co-Präsidentin GLP Kanton Zürich Nora Ernst ist klar: „Parlamentsmitglieder sind für eine Legislatur gewählt und sind durch unverschuldete Absenzen oft gezwungen, vorzeitig aus dem Amt zurückzutreten. Ziel der Stellvertretungsregelung ist, dass unverschuldete Absenzen keine Konsequenzen auf politische Entscheide und die Vereinbarkeit haben. Wir hoffen, dass sowohl der Kantonsrat als auch das Stimmvolk eine Stellvertretungsregel in Zürcher Parlamenten unterstützen.“
Pragmatische Lösung, die eine Mehrheit hat
Kantonsrätin Sonja Gehrig: „Die Grünliberalen unterstützen eine pragmatische Lösung wie sie bereits im Kanton Aargau mit Erfolg eingeführt wurde.“ Die Stellvertretungsregelung soll nur durch unverschuldete Absenzen wie Unfall, Krankheit oder Mutterschaft möglich sein. Die Grünliberalen wollten die Stellvertretungsregelung ursprünglich auch auf Elternzeit sowie Aus- und Weiterbildungen ausdehnen. Darum ist der vorliegende Antrag ein Kompromiss. Die kommunalen Parlamente sollen eigenständig darüber befinden, ob sie eine Stellvertretungsregelung einführen möchten oder nicht. Das Stellvertretungsmandat entspricht den gleichen Rechten und Pflichten von gewählten Ratsmitgliedern und gilt für einen Zeitraum von drei bis zehn Monaten. Die Umsetzung ist kostenneutral. Für die Einführung einer allgemeinen Stellvertretungsregelung braucht es Änderungen in der Kantonsverfassung, im Kantonsratsgesetz und im Gemeindegesetz.
Bekenntnis für liberale Selbstbestimmung bei Mutterschaft
Ein Wermutstropfen: Durch die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes im Nationalrat, die per 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist, verlieren Parlamentarierinnen das Recht auf Mutterschaftsentschädigung, wenn sie während der Mutterschaftszeit an Parlamentssitzungen teilnehmen, sofern eine Stellvertretungslösung möglich ist. Sonja Gehrig: “Diese einschränkende Regelung ist alles andere als liberal – sie ist bevormundend. Eine Mutter soll selbst entscheiden dürfen, ob sie sich vertreten lässt oder nicht.“ Darum fordern die Grünliberalen auf nationaler Ebene eine Korrektur dieses Gesetzes.
Kontaktpersonen für Medienanfragen
Sonja Gehrig, Kantonsrätin, Miteinreichende und Mitglied Kommission für Staat und Gemeinden,
079 661 51 49
Nora Ernst, Co-Präsidentin Grünliberale Kanton Zürich, 079 215 48 10