Am 14. Juni 2026 stimmt der Kanton Zürich über drei kantonale Wohninitiativen ab. Alle drehen sich dabei um ein Thema: Die Lage auf dem Wohnungsmarkt im Kanton Zürich ist prekär. Mieten steigen, bezahlbarer Wohnraum wird knapper. Die GLP teilt diese Einschätzung – lehnt aber alle drei Initiativen ab, weil sie das Problem nicht lösen, sondern verschärfen. Bei Wohnschutz- und Wohnungsinitiative empfehlen wir stattdessen ein Ja zu den Gegenvorschlägen. Bei der Stichfrage haben wir uns jeweils für den Gegenvorschlag entschieden.
Die Wohneigentumsinitiative des Hauseigentümerverbands (HEV) will, dass bei staatlich geförderten Wohnbauprojekten selbst genutztes Wohneigentum künftig gleich stark gefördert wird, wie den gemeinnützigen Wohnungsbau.
Von der Wohnkrise sind im Kanton Zürich vor allem Mieter:innen betroffen. Die grösste Not besteht nicht beim Zugang zu Wohneigentum, sondern beim Zugang zu bezahlbaren Mietwohnungen. Eine Förderung des Wohneigentums hilft somit nicht denen, die am stärksten vom Problem betroffen sind. Die GLP setzt auf zielgerichtete, wirksame Instrumente zur Lösung der Wohnkrise. Darum hat die GLP die Nein Parole zur Wohneigentumsinitiative gefasst.
Die Wohnungsinitiative fordert, dass der Kanton Zürich innerhalb von drei Jahren eine Wohnbaugesellschaft mit einem Kapital von 500 Millionen Franken gründet. Diese Anstalt soll Wohnungen bauen, unterhalten und vermieten sowie Grundstücke erwerben.
Das grundlegende Problem, zu wenig Wohnraum insgesamt, wird durch mehr Staat allein nicht gelöst. Mit der Anstalt entsteht zudem eine weitere eigenständige staatliche Institution mit hohen Grundkosten. Benötigt werden schnellere Baubewilligungsverfahren, weniger Einsprachen und bessere Rahmenbedingungen für alle Bauträger. Das Problem ist nicht das Fehlen eines staatlichen Vermieters, sondern das Fehlen von ausreichend neuem Wohnraum. Was gebremst werden muss, ist überbordende Bürokratie – nicht der private und genossenschaftliche Bau.
Auch der Gegenvorschlag setzt auf eine Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, allerdings mit verhältnismässigen Mitteln, ohne eine aufwendige neue Staatsanstalt zu schaffen. Aus diesem Grund lehnt die GLP die Initiative ab und befürwortet den Gegenvorschlag.
Die Wohnschutz-Initiative will Gemeinden erlauben, für Abbrüche, Umbauten und Renovationen eine Bewilligungspflicht einzuführen. Damit sollen Leerkündigungen von Wohnungen verhindert werden.
Eine Bewilligungspflicht für Umbauten und Renovationen bremst dringend notwendige energetische Sanierungen. Wer Sanierungen erschwert, bremst den ökologischen Umbau des Gebäudebestandes. Zudem verhindert die Bewilligungspflicht marktorientierte Mieten und somit Investitionen in den Wohnungsbau. Das Ergebnis ist nicht mehr, sondern weniger bezahlbarer Wohnraum. Dies bestätigen die Erfahrungen aus den Kantonen Genf, Waadt und Basel-Stadt, die bereits ähnliche Wohnschutzgesetze kennen.
Der Gegenvorschlag geht das Problem der Leerkündigungen besser an. Er verpflichtet dazu, ab 20 betroffenen Mietverhältnissen zu prüfen, ob Kündigungen vermieden werden können. So wird ein Schutz geschaffen, ohne dass Bürokratie und Investitionsbremsen entstehen. Darum lehnt die GLP die Initiative ab und befürwortet den Gegenvorschlag.