Montag, 3. September 2018

Ronald Alder berichtet aus dem Kantonsrat

Zur schnell und unüberlegt eingeführten Notfallorganisation hat Christoph Ziegler eine Fraktionserklärung der Grünliberalen verlesen. Beim Postulat «attraktive Ortskerne» gab es viel zu reden.

Fraktionserklärung: Doppelrollen und Interessenskonflikte

 

Zur schnell und unüberlegt eingeführten Notfallorganisation hat Christoph Ziegler eine Fraktionserklärung der Grünliberalen verlesen.

Wir Grünliberale hatten am 19. Dezember 2017 als einzige gegen das Gesetz gestimmt. Wir hatten uns unter anderem daran gestossen, dass die Regierung keine Ausschreibung gemacht hatte.

Nun wurde publik, dass die Ärztegesellschaft und die SOS-Ärzte personell eng verstrickt und miteinander verbandelt sind.

Wir haben 3 Vorstösse eingereicht, wie dieses Gesetz korrigiert werden kann (dabei geht es um die Kosten für die Gemeinden, um das Obligatorium und eben um die Ausschreibung).

Nun hoffen wir, dass unsere 3 Vorstösse bald im Kantonsrat behandelt werden, um die Missstände zu beseitigen.

 

Grünliberale gegen Änderung des EKZ-Gesetzes

 

Bisher galt, dass die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) selbstragend sein sollen. In den vergangenen Jahren wurden Gewinne erwirtschaftet. 10 Mio wurden an die Gemeinden, 30 Mio als Bonus an Kundinnen und Kunden ausgeschüttet. Neu soll ein angemessener Gewinn angestrebt werden. In Zukunft sollen die EKZ mind. 30 Mio an den Kanton auszahlen.

Wir Grünliberale lehnen diese Gesetzesänderung ab.

Mit der Auflage, dass die EKZ dem Kanton mind. 30 Mio pro Jahr auszahlen müssen, entspricht dies einer versteckten Stromsteuer, denn die EKZ agieren als Monopolist.

Wir sind der Ansicht, dass die Gewinne den Kundinnen und Kunden und den Gemeinden zu Gute kommen müssen. Erstaunt nehmen wir zur Kenntnis, dass die altbürgerlichen politischen Kreise, die überlicherweise nach Steuersenkungen schreien, nun eine neue Stromsteuer einführen wollen.

 

Attraktive Ortskerne

 

Das Postulat zu «attraktive Ortskernen» gab viel zu reden.

«Der Regierungsrat wird eingeladen, die Normen und Standards für den innerörtlichen Strassenbau

dergestalt zu überarbeiten und so anzuwenden, dass Ortsdurchfahrten die unterschiedlichen

Bedürfnisse gemäss § 14 Strassengesetz optimal erfüllen und ohne Einschränkung der

Verkehrskapazitäten dazu beitragen, die Attraktivität der Ortskerne zu erhöhen.»

Der Vermerk «ohne Einschränkung der Verkehrskapazitäten» gab viel zu reden.

Die links-grüne Seite unterstützte das Postulat deswegen nicht.

Wir Grünliberale haben dem Postulat zugestimmt, weil es ein pragmatischer Schritt in die richtige Richtung sein kann.

Das von Ronald Alder eingereichte Postulat «Gestaltung von Kantonsstrassen in Dorf- und Stadtzentren» (144/2018) nimmt das Thema ebenfalls auf. Darin wird verlangt, dass bauliche Massnahmen mit Zonen mit reduziertem Tempo kombiniert werden.