Montag, 29. Januar 2018

Judith Bellaiche berichtet aus dem Kantonsrat

Die heutige Doppelsitzung des Kantonsrats war einem einzigen Geschäft gewidmet: dem Wassergesetz.

Bereits zu Beginn der Beratung waren die Fronten klar definiert – die rechte Ratshälfte hatte sich ganz der Verwässerung der Gesetzesvorlage verschrieben, um die Interessen einzelner Grundeigentümer den Vortritt zu geben, derweil die linke Ratshälfte auf das öffentliche Interesse am Schutz der Gewässer besteht.

 

In der Eintretensdebatte führte Barbara Schaffner (glp) aus, wie eigenartig es anmutet, dass die Bürgerlichen die Vorlage des Regierungsrats mit ihren Partikularinteressen durchlöchert haben, während die glp als Nichtregierungspartei konsequent den bürgerlich dominierten Regierungsrat unterstützen musste. Auch links-grün bedauerte, dass eine anfänglich akzeptable Vorlage zum Schutz unseres Trinkwassers, unserer Natur und unseres Zugangs zum Gewässer mit Barrieren und Blockaden torpediert werden soll.

 

Wenig überraschend haben sich bäuerliche Vertreter des Kantonsrats mehrheitlich der bürgerlichen Seite angeschlossen. Sie beanspruchen grösste Freiheiten für sich und ihre Aktivitäten und wehren sich nebenbei auch gegen Renaturierungen, die sie als „Kulturlandvernichtung“ bezeichnen.

 

Auch Regierungsrat Markus Kägi (SVP) zeigte sich befremdet über die Anträge der bürgerlich dominierten Beratungskommission KEVU und gab zu Bedenken, dass deren Konsequenzen grosse, ungelöste Probleme ergeben würden. Die Befolgung der Anträge durch den Kantonsrat ergäbe ein „trauriges Gesetz“ und erlaube gefährlichen Missbrauch im Bereich der Wasserversorgung. Er plädierte nochmals mit Nachdruck, der regierungsrätlichen Vorlage zuzustimmen, die einen ausgewogenen Schutz unserer Gewässer erlaubt.

 

Mitunter ging es bei der Detailberatung um folgende, wesentlichen Punkte:

  • Das Bundesrecht sieht vor, dass die öffentlichen Gewässer leicht zugänglich bleiben. Die Bürgerlichen möchten dies im kantonalen Gesetz wieder einschränken – und sind mir ihrem Antrag erfolgreich! Die Frage, ob die kantonale Vorschrift nun rechtswidrig ist, wird letztlich vor Gericht entschieden werden müssen.
  • Die Bauern fühlen sich angegriffen, weil das Wassergesetz konkrete Abstandsräume vorsieht. Sie fühlen sich damit belehrt und sehen sich durchaus in der Lage, die Angemessenheit der Gewässerräume selbst einzuschätzen. Leider setzen sie sich auch mit diesem Anliegen durch.

 

Die Gesetzesberatung konnte in der Doppelsitzung nicht zu Ende geführt werden und wird, mit all ihren Kontroversen, nächsten Montag fortgeführt.