Montag, 12. Dezember 2016

Benno Scherrer aus dem Kantonsrat

Budgetdebatte Teil 1: Bevor wir ins eigentliche Budget einsteigen konnten, waren noch Vorlagen aus der Leistungsüberprüfung Lü16 und ein Nachtragskredit zu diskutieren. Der Bericht wird also länger als üblich, auch weil wir den ganzen Tag verhandelten – und uns für die Sitzung am Dienstagabend warmliefen.

Aufhebung der Lehrwerkstätten (Michael Zeugin)

Für die glp sind Ausbildungsplätze in der Berufsbildung grundsätzlich Aufgabe von Unternehmen. Es ist also richtig, dass der Kanton keine Lehrwerkstätten mehr betreiben will. Aber es ist unerklärlich, dass die Regierung die Lehrwerkstätten einfach so im Rahmen von Lü16 mit einer Schliessungsankündigung überrumpelt.

Nun zeichnet sich eine Lösung ab, welche den praxisorientierten Bildungsstandort Winterthur stärkt - mit neuen privaten Trägerschaften für die Lehrwerkstätten. Deshalb braucht es dringend eine Fristverlängerung, damit sich diese Institutionen neu orientieren können. Der Kantonsrat übersteuerte damit den Regierungsrat ganz deutlich und entschied im Sinne der Sache.

Der Rat hat mit uns nach über einstündiger Debatte und einigen Schwierigkeiten bei der Abstimmung mit deutlichem Mehr die Überführung ermöglicht.

 

Volksschulgesetz - Religion und Kultur (Christoph Ziegler)

Im Rahmen der Lü16-Massnahmen will der Regierungsrat den Kantonsbeitrag für die Gemeinden an das Fach Religion und Kultur streichen. Dies wird mit einer Systemwidrigkeit begründet. Das ist richtig, der Beitrag ist historisch bedingt, ist ein alter Zopf und kann abgeschnitten werden. Es ist nicht einzusehen, weshalb eine Gemeinde nur für dieses Fach einen Beitrag bekommt.

Gleichzeitig gibt es aber noch eine andere Systemwidrigkeit. Es ist nicht einzusehen, warum der Kanton nur für dieses Fach keinen Rappen an den Lehrerkosten übernimmt. Bei allen anderen Fächern zahlt der Kanton wenigstens 20% an die Lehrerlöhne. Bei Religion und Kultur muss die Gemeinde aber 100% übernehmen. Dies ist auch historisch bedingt, es ist ein alter Zopf und kann abgeschnitten werden.

Wir finden – weg mit beiden Zöpfen – und eine saubere Aufteilung der Kosten.
Nun ist diese halt Vorlage keine Sparmassnahme mehr für den Kanton, sondern ein Aufräumen mit alten Strukturen. Das ist unschön für die Kantonsfinanzen. Es wäre aber ungerecht und ein Affront gegenüber den Gemeinden, wenn der Kanton nur die Systemwidrigkeit beseitigt, die ihm nützt, die andere aber stehen lässt.
Mit einem Hitchcock-Finale wurde die Abstimmung mit 88 : 86 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) in unserem Sinn entschieden!

 

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung – Weiterbildungskurse (Christoph Ziegler)

Es gibt immer wieder Abgrenzungsprobleme bei der Finanzierung von allgemeiner Weiterbildung; Abgrenzungsprobleme mit Integrationsmassnahmen oder mit berufsorientierter Weiterbildung. Dabei soll es auch schon Doppelfinanzierungen gegeben haben. Dort, wo ein breites Angebot an Kursen besteht, ist eine spezielle Förderung mit Kantonsgeldern nicht gerechtfertigt. Es kann doch nicht sein, dass der Kanton in diesen Fällen Kurse von kommerziellen Drittanbietern wie zum Beispiel Migros Klubschule mit staatlichen Geldern unterstützt. Nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Weiterbildung kann der Kanton neu Bundesgelder abholen. Deshalb soll er genau prüfen, welche Angebote er künftig noch fördern will. Dies ist sicher auch der einleuchtende Hintergrund der vorliegenden Lü-Massnahme.

Nur: Die Regierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Und es kann nicht sein, dass Kurse für Leute, die alphabetisiert werden müssen, weil sie in ihrem Herkunftsland nie eine Schule besucht haben oder weil sie eine andere Schrift erlernt haben, dass solche Kurse nicht mehr unterstützt werden.
Welche Kurse nicht mehr finanziert werden sollen, ist nicht ganz klar. Es droht eine Finanzierungslücke bei eigentlich unbestrittenen Kursen.

Die Gesetzesvorlage ist also unausgereift, deshalb muss dieses Gesetz zurückgewiesen werden. Die Regierung soll ihre Hausaufgaben machen, damit erstens Bundesgelder so schnell wie möglich abgeholt werden können und zweitens keine Finanzierungslücke entsteht, welche den Gemeinden in Rechnung gestellt wird. Wenn die Hausaufgaben gemacht sind, stellen die Grünliberalen sicher eine Zustimmung in Aussicht.

Wir unterlagen hier mit 98 : 80 Stimmen...

 

Nachtragskredit II. Serie (Cyrill von Planta)

CHF 50 Mio., nochmals CHF 50 Mio., oder genau CHF 51 862 000. Diese Zahl wollten wir Grünliberale nicht hinnehmen – mit uns abgestimmt haben nur CVP und EDU, inhaltlich ganz auf unserer Seite war die SVP, die dann aber anders abgestimmt hat. Worum ging es bei diesem immensen Betrag?
Der Gesundheitsdirektor beantragte einen Nachtragskredit für zusätzliche 51,9 Mio. CHF an die Krankenkassenprämien, weil die Verbilligungen zu tief budgetiert worden sind.

Für uns Grünliberale ist das inakzeptabel – aber es ist in diesem Budgetposten fast schon notorisch...

Die Diskussion um den Nachtragskredit war ein eigentliches Warmlaufen für die Budgetdebatte, die am Nachmittag begann. Aber die Frage sei erlaubt: weshalb streiten wir im Rat um Beträge von einigen 100'000 Franken, wenn dann mit Nachtragskrediten unsere Vorgaben millionenschwereren Nachtragskreditsbegehren desavouiert werden?

 

Budget 2017 – Eintretensdebatte (Benno Scherrer)

Die Grünliberalen anerkennen die Arbeit des Finanzdirektors und sein Bemühen um ein ausgeglichenes Budget.
Ein Vergleich mit den letztjährigen Planzahlen zeigt für 2017-2019 eine klare Verbesserung im Umfang von rund 1,5 Mrd. Franken, welche auf die Leistungsüberprüfung 2016 (Lü16) zurückzuführen sind. Dass darunter aber v.a. Lü16 Mehreinnahmen drin sind, ist weniger erfreulich. Wir begrüssen hier zwar die Deckelung des unsäglichen Pendlerabzugs, erachten die Sondersteuer für die EKZ und die Erhöhung der Belastung für Gemeinden aber als Griff in den Giftschrank
Denn eine echte Leistungsüberprüfung ist Lü16 nicht, es ist ein Spielen auf Zeit. Wenn die negativen Rechnungsabschlüsse 2013 und 2014 wegfallen, gibt es eine automatische Entspannung beim Mittelfristigen Ausgleich von über 600 Mio., ohne das der Regierungsrat etwas machen muss.

Wichtig ist uns, dass das Budget nicht nur ausgeglichen ist, sondern auch eingehalten wird. Die Rechnungen dürfen nicht allzu stark vom Budget abweichen, sonst können wir uns diese Übung nämlich gleich sparen. Genau darauf haben wir am Morgen verwiesen.
Was aber auch nicht geschehen darf, ist, dass Leistungsgruppen mit gebundenen Ausgaben scharf budgetiert werden, um sie danach im Nachtragskreditverfahren wieder aufzublähen – und uns vor vollendete Tatsachen zu stellen.

Wir haben es heute Morgen heftig kritisiert: Die Gesundheitsdirektion verschätzt sich um mehrere Dutzend Millionen ... und wir werden jetzt dann um kleine Zeichen, um kleine Beträge streiten...

Jetzt geht es an die Detailberatungen – davon mehr im nächsten Ratsbericht.