Montag, 9. April 2018

Andreas Hauri berichtet aus dem Kantonsrat

Die Themen Limmattalbahn, Beanspruchung von privatem Grundeigentum sowie die Subventionen von Weiterbildungen waren Bestandteil der Kantonsratssitzung. Kritik gab es ausserdem bei der Arbeit des Regierungsrates.

Die Limmattalbahn kommt – klares Nein zur Volksinitiative „Stoppt die Limmattalbahn» (Barbara Schaffner / Sonja Gehrig) 

 

Dass sich die Grünliberalen für die Limmattalbahn einsetzen ist hinlänglich bekannt. Jetzt dieses Bauprojekt zu stoppen, wie das eine Volksinitiative aus dem Limmattal (sic!) will, ist aus unserer Sicht komplett verfehlt und wäre verantwortungslos.  Das Limmattal prosperiert und verdient eine zukunftsträchtige Bahn, welche langfristig v.a. die Zentren Schlieren und Dietikon massiv vom MiV entlastet. Der Rat hat diese rückwärtsorientierte Initiative mit nur einer Gegenstimme abgelehnt.

 

 

Beanspruchung von privatem Grundeigentum beim Bau von Uferwegen (Thomas Wirth)

Aus Sicht der Grünliberalen besteht heute bereits ein genügender Schutz des Grundeigentums. Rechtsgleichheit muss in jedem Fall gewahrt bleiben, denn mit diesem neuen Gesetz würde eine 2-Klassen Politik gestärkt. Das bestehende Enteignungsrecht hat bereits heute sehr hohe Hürden (planerisch bezüglich Interessensabwägung, finanziell bezüglich Entschädigung). Mit der Annahme dieses Gesetzes wird die Umsetzung weiterer Teile des Uferwegs zusätzlich erschwert.

Der Kantonsrat entscheidet gegen die Interessen der Bevölkerung und stimmt dieser Verschärfung mit 94:71 leider zu.

 

Bewilligung eines Rahmenkredits für Subventionen von Weiterbildungen (Judith Bellaiche)

Die Ausrichtung von Subventionen für Weiterbildungen von Ausgesteuerten war bisher nicht umstritten. Die Grünliberalen sehen weiterhin die Notwendigkeit und den Nutzen für eine Wiedereingliederung der Betroffenen in den ersten Arbeitsmarkt, auch wenn vorläufig aufgenommene Asylanten davon profitieren. Integration und Arbeitsfähigkeit stehen bei uns Grünliberalen an wichtiger Stelle. Die SVP will wegen 10 (!) Personen aus dem Asylbereich diesen Kredit ablehnen. Unbegreiflich aus unserer Sicht. Auch der Rat stimmte vernünftig und somit diesem Kredit zu.

 

Fraktionserklärung der Grünliberalen mit Kritik an der Exekutive

 

Die Arbeit des Regierungsrates veranlasste uns zu einer Fraktionserklärung mit dem Ziel, die Exekutive daran zu erinnern, dass sie die Gesetze ausführen muss, welche das Parlament beschliesst.

 

Wortlaut:

Der Regierungsrat scheint es bei seiner Arbeit nicht immer gleich dringend zu haben.

Oft geht es schnell, wenn es dem Regierungsrat passt, kann es schnell gehen.

 

Letzten Dezember galt es im Schnellzugstempo ein Gesetz für eine Notfallnummer zusammenzuzimmern. Zeit für eine saubere Beratung gab es nicht, weshalb schon im Rat Vorstösse zur Nachbesserung angekündigt wurden und dann noch vor Inkraftsetzung des Gesetzes eingereicht wurden.

Und jetzt lesen wir in den Regionalzeitungen, dass diese Notfallnummer die Erwartungen nicht erfüllen kann, dass sie die Spitäler nicht entlastet – wen wundert es…

Oder auch beim „Notfallgesetz“ nach dem Bundesgerichtsurteil zu den Heimplatzierungskosten. Da wurde Druck gemacht, auf Tempo gemacht.

 

Aber manchmal geht es langsam, zu langsam.

Wenn es dem Regierungsrat nicht passt, dann geht es unendlich langsam.

Wir sprechen vom KJG.

In der Beratung des neuen Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) wurde seitens des Regierungsrates mehrmals betont, wie wichtig die zeitnahe Einführung des neuen KJG ist.

Während der ganzen Beratung war die Rede von einer schnellen, dringlichen Umsetzung. Das war mit ein Grund, weshalb der Kantonsrat auf die Genehmigung der Verordnung verzichtete, da eine solche die Umsetzung des Gesetzes um 1 – 2 Jahre verzögern würde.

In der KBIK hiess es von der zuständigen Person, die voraussichtliche Inkraftsetzung sei am 1.1.2019.

Als der RR merkte, dass er mit dem Status Quo besser fährt, wurde kommuniziert, dass die Inkraftsetzung erst am 1.1.2021 ist.

In seiner länglichen Antwort auf die Anfrage 12/2018 werden nun ganz viele Ausreden gesucht, weshalb das beschlossene Gesetz erst 3 Jahre später nach dem Kantonsratsbeschluss in Kraft gesetzt werden könne. Es kommen Punkte zur Sprache, die nie erwähnt wurden – Ausreden eben… denn wenn es dem Regierungsrat nicht passt, dann geht es unendlich langsam.

 

Wie lange dauert es eigentlich, bis ein (beschlossenes und überfälliges) Gesetz umgesetzt wird?

 

Es ist schon erstaunlich, wie es manchmal nicht schnell genug und manchmal nicht langsam genug gehen kann…

 

Wir Grünliberale erwarten von der Exekutive, dass sie die Gesetze ausführt – ohne wenn und aber und ohne politisch motivierte Verzögerung – das wäre genau die Aufgabe der Exekutive.