Montag, 16. Januar 2017

Hans Wiesner aus dem Kantonsrat

Themen im Rat: Änderung der Prämienverbilligung: Rückweisungsantrag der glp, Gewaltentrennung im Veterinärbereich

Änderung der Prämienverbilligung: Rückweisungsantrag der glp (Daniel Häuptli)

Seit Jahren ist es überfällig, die verschwenderische und ungerechte Verteilung von Geldern für die Prämienverbilligung zu korrigieren. Der Staat unterstützt nämlich Personen mit Geld, die nicht darauf angewiesen sind. Beispiele sind Hauseigentümer, die aufgrund des Abzugs von Renovationskosten ihr Einkommen in der Steuererklärung reduzieren und Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten oder Studierende mit vermögenden Eltern. Dieser Zustand ist nicht nur aus Sicht des Staatsbudgets bedenklich, sondern er schwächt auch unser Sozialsystem.

In diesem Sinne hätten wir Grünliberalen gerne das Sparpotential der Vorlage realisiert. Aber die Vorlage wurde von der Regierung übereilt in zwei Teile aufgeteilt mit ungünstigen Folgen. Teil A der Vorlage, die heute behandelt wurde, ist nicht gut austariert. Hier geht es nämlich nur um die Prämienverbilligungen für die Studierenden “reicher“ Eltern. Falls eine Mehrheit des Rats der Streichung dieser Prämienverbilligung überhaupt zustimmt, wird diese im Mai vors Volk kommen und dort wahrscheinlich scheitern. Das Referendum ist angekündigt und reine Formsache. Konsens besteht zwar, dass Studierende mit vermögenden Eltern zukünftig keine Prämienverbilligung mehr erhalten sollen. Streitpunkt ist jedoch, ob das eingesparte Geld in der Höhe von jährlich 40 Mio. zu einer Reduktion des Staatsbudgets führen oder weiterhin für die Prämienverbilligung verwendet werden soll. Vor allem die untere Mittelschicht musste in den letzten 10 Jahren aufgrund konstant gebliebener Höhe der Unterstützung durch die Prämienverbilligung aber steigenden Krankenkassenprämien relativ gesehen den Gürtel enger schnallen.

Wir Grünliberalen haben versucht mit einem Rückweisungsantrag das Geschäft zurück in die Kommission zu bringen. Ziel ist es, das Thema umfassend angehen zu können. Damit steigt die Chance, eine konsensfähigere Lösung in den Rat und vors Volk zu bringen. Ein Scheitern mit Teil A vor dem Volk wäre bedauerlich, weil damit die ungerechte Verteilung von Prämienverbilligung an Studierende vermögender Eltern nicht korrigiert werden könnte.

Eine Rückweisung hätte die einzige Folge, dass das Sparpotential später realisiert werden kann. Aber besser später, als nie. Unser Rückweisungsantrag wurde mit 108 zu 65 Stimmen abgelehnt.

Zusammenfassend gesagt: Sparen ja, aber nicht übereilt: weil eine Haurück-Übung mit Vorlage A unsinnig ist. Sparen ja, aber nicht blindlings – weil wir die Sparpotentiale nicht in Luft auflösen lassen wollen mit einer riskanten Volksabstimmung.

Die Schlussabstimmung findet Anfang Februar statt. Wir werden dem so vorliegenden Antrag werden wir nicht zustimmen – es muss eine umfassende Auslegeordnung geben!

 

Gewaltentrennung im Veterinärbereich (Daniel Häuptli)

Heute ist ein schwarzer Tag für liberale Rezepte gegen Überregulierung. Es ist ein schwarzer Tag für das Konzept der Sunset Legislation, welches ein Hoffnungsträger gegen die überbordende Regulierung war.

Die Sorgen der Initianten dieser Motion sind zwar berechtigt. Das Tierschutzgesetz und die entsprechenden Verordnungen sind komplex, mit zahlreichen detaillierten Vorschriften gespickt, im Vollzug auch für Experten nicht immer ganz durchsichtig und in den Auswirkungen für die Beschuldigten teilweise brutal. Es ist eine Regulierung, die in der Praxistauglichkeit schwere Defizite hat.

Der Vorschlag der Initianten der Motion, eine unverbindliche Zweitmeinung einzuführen, ist keine gute Idee. Damit „verschlimmbessern“ wir das Gesetz.

Das Problem ist, dass die Zweitmeinung unverbindlich ist. Das ist einmalig in der Rechtslandschaft und unsinnig. Wenn jemand beschuldigt wird, gegen das Tierschutzgesetz verstossen zu haben und die unverbindliche Zweitmeinung zum gegenteiligen Schluss kommt, wird die Person gut möglich vor Gericht die Beschuldigung anfechten. Weil die Zweitmeinung nicht bindend, kann das Gericht durchaus zum Gegenteiligen Schluss kommen. Die unverbindliche Zweitmeinung ist nutzlos, irreführend, verursacht zusätzliche administrative Kosten und legt eine neue Ebene an Komplexität auf die ohnehin schon intransparente Regulierung. Diese unverbindliche Zweitmeinung ist Öl aufs Feuer.

Diese schlechte Gesetzesänderung hatte in der Kommission nicht überzeugt. Eine Mehrheit entstand erst, als man die Idee mit dem Ablaufdatum – die Sunset Legislation – ins Gesetz aufgenommen hat. Das ist die Ironie der Geschichte: Die Sunset Legislation hat die Hürde reduziert, ein nicht überzeugendes Gesetz in den Rat zu bringen. Anstatt das Regulierungsdickicht zu entschlacken, befeuert die Sunset Legislation – so angewendet – die Komplexität der Regulierung. Daher ist heute ein schwarzer Tag für liberale Konzepte gegen Überregulierung. Hier wollte die FDP theoretisch liberal sein, aber in der praktischen Umsetzung hat sie die Orientierung verloren.