Ja zur Individualbesteuerung

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Ja zur Individualbesteuerung

Für ein zeitgemässes Steuerrecht – jetzt!

Bereits vor 40 Jahren hat das Bundesgericht entschieden, dass die steuerliche Diskriminierung von Ehepaaren, die sogenannte «Heiratsstrafe», abgeschafft werden muss. Mit der im Juni 2025 verabschiedeten Individualbesteuerung – einem Kompromiss von Bundesrat und Parlament – gibt es nun endlich eine zeitgemässe Lösung. Alle Personen werden steuerlich gleich behandelt – unabhängig vom Zivilstand. Erwerbsarbeit lohnt sich für alle. Ein längst überfälliger Schritt für die Gleichstellung!

 

Heute zahlen Ehepaare, bei denen beide berufstätig sind, oft mehr Steuern als Konkubinatspaare, weil ihre Einkommen zusammengerechnet werden (höhere Progression). Deshalb verzichtet die zweitverdienende Person (häufig Frauen) oft auf ein höheres Arbeitspensum.

 

Mit der Individualbesteuerung erkennt das Steuerrecht alle als eigenständige Individuen an: Jede Person füllt eine Steuererklärung aus und zahlt auf ihr Einkommen und ihr Vermögen Steuern – unabhängig vom Zivilstand.

 

Die Ungerechtigkeit des aktuellen Steuersystems lässt sich gut anhand eines Beispiels veranschaulichen. Dasselbe Paar zahlt, sobald es verheiratet ist, statt 3’356.- plötzlich 4’005.-.*

 

50 Prozent der Steuerpflichtigen werden dadurch weniger Steuern bezahlen, für 36 Prozent ändert sich nichts. 14 Prozent werden geringfügig mehr belastet; es sind Personen mit sehr hohem Einkommen, die heute einen Steuervorteil aufgrund des Zivilstands haben.

 

*Diese Berechnung basiert auf den folgenden Annahmen: Gemäss dem Kanton Zürich liegt das Median-Jahreseinkommen auf Basis des Monatslohnes bei 90’000 Franken. Dieser Wert wurde als Grundlage für das Haushaltseinkommen verwendet. Anschliessend wurden diese Werte in den Steuerrechner des Kantons für das Jahr 2026 eingefüllt. Als Gemeinde wurde die Stadt Zürich verwendet. Beim unverheirateten Haushalt wurde das Einkommen gleichwertig auf beide Personen aufgeteilt.