Die aktuell gültige Praxis, dass Menschen die Sozialhilfe beziehen, zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln sollen/ müssen ist nachvollziehbar und aus unserer Sicht im Grundsatz richtig. Es sind auch Personen, die nicht Sozialhilfe beziehen, aber ein geringes Einkommen erzielen, jedes darauf angewiesen, die Krankenkasse wechseln zu können.
Die aktuelle Praxis führt jedoch zu enormem bürokratischem Aufwand, wenn jedes Jahr jede sozialhilfebeziehende Person die Krankenkasse wechseln muss.
Die aktuelle Auslegung im Gesetz ist sehr starr, die damalige Gesetzesänderung hat ihre gewünschte Wirkung nicht entfalten können.
Auch sind Rückmeldungen um wie viele Fälle es sich handelt nicht kongruent. Zwischen 108 000 Fälle oder tieferen Zahlen, wird mitgeteilt.
Auch in Bezug auf die Umsetzung des Spielraumes und zur Verhältnismässigkeit kommen widersprüchliche Aussagen.
Je nach Gemeinde wird der Klientenmix und damit der Aufwand höher.
Der ganze Aufwand einer Sozialabteilung in den Gemeinden ist ein wichtiger Faktor, den es zu berücksichtigen gibt. Denn dieser fällt vor Ort an und nicht in den politischen Diskussionen auf kantonaler Ebene.
Regelungen mit Augenmass sind anzustreben und ein Wechsel einer Krankenkasse wegen 1.00 CHF Unterschied kann nicht als solche bezeichnet werden und bedeutet vor Ort bei den Gemeinden einen enormen Aufwand.