«Der Wert der Freiheit in einer liberalen Gesellschaft zeigt sich auch darin, wie viel Freiheit und Selbstbestimmung wir Menschen mit Behinderungen bieten. Dieses Gesetz ist dazu ein wichtiger Meilenstein. Und dass wir uns mitten in einer Krise Zeit für die Verabschiedung dieses Gesetzes nehmen, unterstreicht diese Bedeutung und die Wertschätzung gegenüber Menschen mit Behinderung», unterstützt glp-Fraktionspräsident Michael Zeugin den Paradigmenwechsel im neuen Selbstbestimmungsgesetz. Die neue Rechtslage soll den individuellen Bedürfnissen gerecht werden und verzichtet auf ein Giesskannenprinzip.
Auch den Zeithorizont der Umsetzung sehen die Grünliberalen positiv, denn eine gute und saubere Umsetzung braucht Jahre. Damit kann dem Aufbau bedarfsgerechter Angebote die nötige Zeit eingeräumt werden. Die glp fordert deshalb, dass gerade im ambulanten Bereich bei der Umsetzung unternehmerischem Freiraum, innovativen Angeboten und einer schlanken Administration höchste Priorität eingeräumt wird. Im Spannungsfeld zwischen Qualitätssicherung und Selbstbestimmung soll im Zweifelsfall der Franken die Menschen mit Behinderung erreichen und nicht eine Verwaltungsstelle.
Menschen mit Behinderung gehören für die Grünliberalen in die Mitte unserer Gesellschaft. Bis dahin ist es noch ein langer Weg - die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist damit nicht abgeschlossen. Gerade im schulischen Bereich sind noch weitere Verbesserungen nötig, beispielsweise klare Richtlinien im Umgang mit dem Nachteilsausgleich in Schule und Ausbildung. Wenn sich das Gesetz etabliert hat, müssen deshalb auch Kinder und Jugendliche darin eingebettet werden.