Aktuell läuft ein Vernehmlassungsverfahren zur Erneuerung des Lotterie- und Sportfondsgesetzes. Die Grünliberalen begrüssen zwar den Erlassen eines neuen Gesetzes, fordern aber die Schaffung eines zusätzlichen Fonds Naturschutz mit einer fixen Mittelzuweisung von 20%. «Nur so kann nämlich sichergestellt werden, dass längerfristig das auch vom Regierungsrat aufgeführte Förderungsthema Naturschutz nicht zu kurz kommt», wie glp-Kantonsrat Michael Zeugin anmerkt.
Bevorzugung von Sport, Kultur und Denkmalschutz
Kritisch am neuen Lotterie- und Sportfondsgesetz beurteilen die Grünliberalen nämlich die Schaffung von zwei weiteren Thematischen Fonds (Kulturfonds und Denkmalpflegefonds) sowie die damit festgelegte Verteilung innerhalb des neuen Gesetzes. Die gewählte Regelung führt zu einer systematischen Bevorzugung durch die drei spezifischen Fondsthemen (Sport, Kultur und Denkmalpflege) gegenüber anderen Förderungsthemen wie eben zum Beispiel dem Naturschutz.
Unter dem Vorbehalt dieser Ergänzung (Naturschutzfonds) nehmen die Grünliberalen die Vernehmlassung positiv zur Kenntnis. Die Grünliberalen begrüssen auch, dass der Neuerlass gleichzeitig mit dem neuen Geldspielgesetz des Bundes erfolgt.