Für die Grünliberalen wäre es wichtig gewesen, bei der Ausscheidung des Siedlungsgebiets im neuen kantonalen Richtplan den Schutz der wertvollen Ackerböden stärker zu gewichten, als zusätzliche übertriebene Reserven für die Überbauung in den ländlichen Gebieten anzuhäufen. Leider hat die Mehrheit im Kantonsrat dieses Anliegen ignoriert und damit die Umsetzung der Kulturlandinitiative in der Richtplanung verhindert. Daher werden die Grünliberalen der gesetzlichen Umsetzung trotz einiger Schwächen zustimmen.
Aus Sicht der Grünliberalen muss das Hauptziel die Verlangsamung des Siedlungsflächenwachstums sein und nicht die Förderung des Humustourismus durch Kompensation von Fruchtfolgeflächen. Die Umsetzungsvorlage wird diesem Grundsatz nur teilweise gerecht. Als positiv erachtet die glp die Verbesserungen im Bereich der inneren Verdichtung. Sie hoffen, dass in diesem Bereich der Kantonsrat noch einen Schritt weitergehen wird und die entsprechenden Anträge der Grünliberalen eine Mehrheit finden. Aus ökologischer Sicht ist es bedauerlich, dass die bereits bestehende Kompensationspflicht für Fruchtfolgeflächen auf weitere Flächen ausgedehnt wurde. In der Gesamtbetrachtung wiegen aber die Respektierung des Volkswillens und die Verbesserung bei der inneren Verdichtung schwerer, so dass die Grünliberalen der Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative zustimmen werden.