In den letzten Jahren glänzte die Schweiz als Pionierin im Bau von Solarfassaden. Diese eignen sich besonders im urbanen Kontext zur Erhöhung des Solarstrom-Anteils. Nun kommt die Bewilligung von Solarfassaden ins Stocken. Auslöser dafür ist, dass die Einreihung der Brandschutzklasse der Solarfassaden von RF1 (als nicht brennbar klassifiziert) in die Kategorie RF2 (schwer brennbar) umgeteilt wurde.
In der Zwischenzeit handhaben die Kantone die Übergangsbestimmungen unterschiedlich. Der Kanton Zürich fordert neu bei Fassaden-Photovoltaik-Elementen individuelle Brandschutzprüfungen. Zum Teil sogar mit «realen Brandversuchen über mehrere Stockwerke» - im Gegensatz zu allen anderen Kantonen erwartet der Kanton Zürich neu individuelle Brandtests für die gesamte Konstruktion. GLP-Kantonsrätin Cristina Cortellini: «Es ist nicht nur unrealistisch, von jedem Bauherrn Brandprüfungen zu verlangen, sondern auch ineffizient und weltfremd: Es mutet an, als müsste jeder Automobilist den Elch-Test am eigenen Auto durchführen, um durch die MFK zu gelangen.»
Für die Grünliberalen als Wissenschaftspartei ist es wichtig, auf neue Erkenntnisse einzugehen und Leben zu schützen. Im Sinne der Planungssicherheit wäre es jedoch wichtig, neue Bestimmungen so rasch wie möglich mit den anderen kantonalen Gebäudeversicherungen, Fachgremien und der Solarbranche zu diskutieren respektive Übergangslösungen anzubieten. Nur so wird eine unbürokratische Umsetzung ermöglicht und Rechtssicherheit für Bauherren gewährleistet.
Die Grünliberalen haben am gestrigen Morgen eine Anfrage im Kantonsrat eingereicht, die vom Zürcher Regierungsrat wissen will, auf welche Grundlagen sich die neuen Auflagen berufen, wie dieser die Brandgefahr von bestehenden Holzfassaden, Isolationen oder im Gebäude in Betrieb befindliche Gas- und Öl-Verbrenner im Vergleich zu jener von Solar-Fassaden taxiert und welches Vorgehen geplant ist, um die ausgelöste Blockade für PV-Fassadenanlagen aufzuheben.