Anhörungen in der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) haben ergeben, dass die «Anti-Chaoten-Initiative» nicht grundrechtskonform umgesetzt werden kann. KJS-Mitglied Andrea Gisler: «Ein Ja an der Urne würde zu erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten führen. Wir unterstützen den Gegenvorschlag des Regierungsrats, ergänzt mit einer Bewilligungspflicht für Demonstrationen und andere Veranstaltungen.»
Für die Grünliberalen ist an der Anti-Chaoten-Initiative besonders stossend, dass die Kosten für Polizeieinsätze bei unbewilligten Demonstrationen auf die Teilnehmenden und Veranstaltenden überwälzt werden müssen. Fraktionspräsidentin Christa Stünzi: «Um alle Teilnehmenden erkennen zu können, bräuchte es eine lückenlose Überwachung des öffentlichen Grundes mit biometrischen Kameras. Dies lehnen wir aus Persönlichkeitsschutz- und Kostengründen ab. Dass die Gesamtkosten bei nur einer Verhaftung auf diese eine Person abgewälzt würde, ist zudem unverhältnismässig.»
Für die Grünliberalen wird mit dem Gegenvorschlag das verfassungsmässige Demonstrationsrecht gewahrt. Zudem werden Polizei und Justiz bessere Mittel zur Hand gegeben, um die Kosten von ausserordentlichen Polizeieinsätzen abzuwälzen. Damit wird das Verursacherprinzip gestärkt.