Wir stimmen mit dem Regierungsrat überein, dass die Herausforderungen im Energiesektor gross sind. Der Umbau unserer Energieversorgung auf eine nachhaltige Basis unabhängig von fossilen und atomaren Energiequellen ist eine grosse Herausforderung unserer Zeit. Wir sind insbesondere enttäuscht, dass der Regierungsrat auf seiner weiter-wie-bisher-Position stehen bleibt. Mit einer solchen Nicht-Strategie ist es nicht möglich diese enormen Herausforderungen erfolgreich meistern zu können. Für die Grünliberalen ist der der Energieplanungsbericht nur ein Bericht und keine Planung. Wir werden ihn deshalb zurückweisen.
Mit der Energiestrategie 2050 des Bundes soll in der Nach-Fukushima-Ära ein neuer Weg in der Energiepolitik des Bundes eingeschlagen werden. Damit dieser Weg zum Erfolg führt, ist das Engagement aller öffentlichen und privaten Stellen notwendig. Dass ausgerechnet der wirtschaftsstärkste Kanton Zürich sich immer noch gegen die Ziele des Bundes wehrt und deren Realisierbarkeit bezweifelt, können die Grünliberalen nicht verstehen.
Im Energieplanungsbericht zeigt der Regierungsrat auf, wie sich Energieverbrauch und CO2-Ausstoss im Kanton Zürich entwickelt haben, er beschreibt die bestehenden Massnahmen, zeigt Problemfelder auf und er wagt Prognosen. Die Erkenntnisse aus den Analysen werden aber mehrheitlich im Raum stehen gelassen und es wird nicht aufgezeigt, mit welchen neuen Ansätzen, Ideen und Strategien mehr erreicht werden kann, als mit der bisherigen Energiepolitik. Den Grünliberalen fehlt klar der Aspekt der Planung im Energieplanungsbericht.
Die Grünliberalen fordern von der Regierung
- Ein klares Bekenntnis zur Energiestrategie des Bundes
- Die Umsetzung von vorbildlichen Energiezielen bei den eigenen Bauten und Anlagen
- Stärkere Anreize für mehr Energieeffizienz (z.B. Gebäudesanierungen, Ersatz alter, ineffizienter Geräte, Reduktion der Mobilitätsbedürfnisse) insbesondere über finanziell lenkende Systeme (z.B. Pendlerabzug bei den Steuern streichen)
- Eine rasche Umsetzung der neuen MuKEN (Muster Energievorschrift der Kantone, die gegenwärtig überarbeitet wird) in der Gesetzgebung des Kantons Zürich