JA zur Änderung des Notariatsgesetzes (Reduktion der Grundbuchgebühren)
Die Grundbuchgebühren sind das Goldene Kalb der Notariats-, Grundbuch- und Konkursämter. Von Gebühr kann keine Rede sein, denn eine solche müsste sich an den tatsächlichen Kosten einer konkreten Leistung orientieren. Die Grünliberalen teilen die Meinung des Regierungsrates nicht, wonach eine Gebühr auch als Gemengsteuer betrachtet werden kann. Eine Gebühr ist eine Entschädigung für eine Leistung und hat nicht die Aufgabe, allgemeine Aufgaben des Staates quer zu subventionieren. Die Grundbuchgebühren generieren selbst seit der letzten Reduktion im Jahr 2009 immer noch zwei- bis dreimal so hohe Beträge, als nötig wäre, um die damit verbundenen Aufgaben finanzieren zu können. Sie kompensieren damit den defizitären Konkursbereich übermässig. Auch wenn diese Senkung umgesetzt wird, ist in den kommenden Jahren immer noch mit einer markanten Überdeckung zu rechnen.
JA zur Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (Straffung von Rekurs- und Beschwerdeverfahren)
In der Strafprozess- sowie Zivilprozessordnung gelten bereits heute gleiche Fristen für Verfahrensführer und Verfahrensgegner, was problemlos funktioniert. Die glp befürwortet, dass das auch im öffentlichen Prozessrecht angepasst wird und nicht weiterhin ungleiche Rechte bestehen. Die Vorlage löst zwar nicht alle Probleme, aber hier geht es um Rechtsgleichheit zwischen Verfahrensführer und Verfahrensgegner. Es kann nicht sein, dass Bürger sich an Fristen halten müssen, während Gemeinden oder der Bezirksrat problemlos eine Fristerstreckung erhalten.
NEIN zur kantonalen Volksinitiative «Für die öffentliche Bildung (Bildungsinitiative)»
Die Forderungen dieser Initiative sind bereits heute befriedigend erfüllt im Kanton Zürich. Die Schulgelder und Studiengebühren sind im Kanton Zürich angemessen und zumutbar angesetzt. Die Volksschule ist bereits heute kostenlos. Ausserdem werden Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, welche die notwendigen Fähigkeiten, aber zu wenig finanzielle Mittel haben, mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt. Zudem würde ein Verzicht auf bisher erhobene Schulgelder oder Studiengebühren zur Folge haben, dass die betroffenen Schulen entweder weniger finanzielle Mittel zur Verfügung hätten oder dem Kanton erhebliche Mehrkosten entstünden. Die Grünliberalen sehen daher keinen Handlungsbedarf und unterstützen diese idealistische Initiative nicht.
NEIN zur kantonalen Volksinitiative zur Durchsetzung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen (Lohndumping-Initiative)
Lohndumping ist im Kanton Zürich kein Massenphänomen. Die bestehenden Instrumente sind wirksam und haben sich bewährt. Lohnunterbietungen werden von den zuständigen Kontrollorganen konsequent geahndet. Die von der Initiative geforderten neuen Zwangsmassnahmen sind unnötig und unverhältnismässig. Der blosse Verdacht auf Verfehlungen bezüglich einzelner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Unternehmen soll zur Schliessung von ganzen Betrieben oder Baustellen führen. Es kann Wochen oder sogar Monate dauern, bis ein Fall restlos aufgeklärt ist. Während dieser ganzen Zeit bleibt die Baustelle geschlossen. Die Folgen tragen nicht nur die fehlbaren Unternehmen, sondern auch unbeteiligte Dritte wie Auftraggeber und Zulieferer. Die Initiative verstösst deshalb aufs Gröbste gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip und ist untauglich. Sie ist darauf ausgelegt, mit grossangelegten publikumswirksamen Baustellenstopps auf sich aufmerksam zu machen und kann nur als PR-Instrument der Gewerkschaften interpretiert werden. Diese Initiative ist eine Dosis pures Gift für den Arbeitsfrieden, denn sie hetzt die Sozialpartner gegeneinander auf.