NEIN zum Gegenvorschlag zur Anti-Stau-Initiative
Der Gegenvorschlag favorisiert wie die inzwischen zurückgezogene Initiative den motorisierten Privatverkehr unnötigerweise – und das geht zulasten von viel sinnvolleren ÖV-Projekten und Velorouten. Statt auf einen zweckmässigen und ökologisch sinnvollen Einsatz aller Verkehrsmittel setzt der Gegenvorschlag wie die ursprüngliche Initiative einseitig auf einen Ausbau des motorisierten Individualverkehrs. Dies führt zu massiv zunehmenden Verspätungen im öffentlichen Verkehr und gefährdet ausgerechnet die schwächsten Verkehrsteilnehmenden wie Kinder und ältere Menschen. In der Konsequenz führt der Vorschlag, statt wie versprochen zu weniger, zu mehr Stau auf der Strasse.
Zukunftsorientiert wäre, den Nah- und Langsamverkehr zu Fuss, mit ÖV und dem Velo zu fördern sowie auf moderne Kombinationen von Verkehrsmitteln (Sharing, Selbstfahrende Autos) zu setzen. Der Gegenvorschlag ist rückwärtsorientiert und nicht zukunftstauglich und darum klar abzulehnen.
JA zur Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs
Die Grünliberalen unterstützen die Begrenzung auf CHF 5‘000 pro Jahr. Ein unbegrenzter Pendlerabzug bei den Steuern ist für die Grünliberalen aus Verkehrs-, Umwelt- und auch volkswirtschaftlicher Sicht falsch, denn «Pendeln ist Privatsache». Aktuell ist der Arbeitswegkostenabzug unbegrenzt. Dies ist aus Sicht der Grünliberalen ein klarer Fehlanreiz, der in der Zukunft nichts mehr in der Steuererklärung zu suchen hat. Arbeits- und Wohnräume sollten nah zusammen liegen, damit die Wege zu Fuss, mit dem Velo oder dem ÖV zurückgelegt werden können. Mobile Arbeitsmittel ermöglichen es heute, diesen alten Zopf in der Steuererklärung endlich eliminieren zu können. 5‘000 CHF sind aus Sicht der glp noch immer ein zu hoher Abzug, aber immer noch besser, als der aktuell geltende, unbegrenzte Abzug, der bei einem Nein bestehen bleibt. Leider war ein tieferer Abzug, wie der von uns geforderte «Veloabzug» von CHF 700 im Kantonsrat eben so wenig mehrheitsfähig wie der Antrag des Regierungsrats auf eine Begrenzung von CHF 3‘000.
Stimmfreigabe zum Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge
Die Finanzierung von Kinderschutzmassnahmen wurde lange Zeit von den Gemeinden getragen. Vor kurzem wurde aber die gesetzliche Grundlage vom Bundesgericht als ungenügend beurteilt, womit der Kanton in die Pflicht kam. Die vom Regierungsrat erstaunlich schnell ausgearbeitete Vorlage will nun den „alten“ Zustand – also die Gemeinde als Zahler – wieder herstellen. Ursprünglich wollte der Kanton sogar eine Rückwirkende Inkraftsetzung. Dieser Wunsch wurde aber vom Kantonsrat als klar unverhältnismässig zurückgewiesen.
Während unsere Kantonsratsfraktion die nun bereinigte Vorlage klar befürwortet, sind die Gemeindepolitiker der Grünliberalen gerade anderer Meinung. Dies nicht zuletzt, da der Kanton schon seit längerem immer wieder Kosten an die Gemeinden abwälzt (ohne dass diese sich wehren konnten), um so seine eigene finanzielle Situation zu verbessern. Da beide Haltungen ihre Berechtigung haben, hat der Vorstand «Stimmfreigabe» beschlossen.
Stimmfreigabe zum Sozialhilfegesetz - Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene
Grundsätzlich unterstützen die Grünliberalen das Anliegen, vorläufig Aufgenomme in Bezug auf die Sozialhilfe den Asylsuchenden gleich zu stellen. Auch hier führt die aktuelle Ausgestaltung aber wohl zu einer höheren Belastung der Gemeinden und eventuell zu weniger finanziellen Mitteln zur Integration. Der Vorstand hat aus Rücksicht auf die sehr unterschiedlichen Betrachtungsweisen, die beide ihre Berechtigung haben, «Stimmfreigabe» beschlossen.
Dreimal Ja zu den Nationalen Vorlagen
Entsprechend den Parolen der glp Schweiz, empfehlen die Grünliberalen Kanton Zürich auch die drei nationalen Vorlagen Gegenentwurf zur «Ernährungssicherheit», Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Zusatzfinanzierung der AHV und die Reform der Altersvorsorge 2020 zur Annahme.
Zwar steht in Bezug auf die Ernährungssicherheit das meiste bereits in der Verfassung, aber die glp unterstützt die Bestrebungen für die Handelsbeziehungen und den Kulturlandschutz.
In der Altersvorsorge 2020 werden nach über 20 Jahren einige wichtige Punkte in Bezug zur Sicherung der Finanzierung endlich umgesetzt, wie etwa die Erhöhung des Rentenalters der Frauen, eine Verbesserung für Teilzeitarbeitende oder die Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Die 70 Franken Rentenerhöhung ist eine Pille, die es zu schlucken gilt, um dafür andere, oben genannte, wichtige Änderungen zu ermöglichen. Leider fanden alternative, zukunftsfähigere Vorschläge der glp im Parlament keine Mehrheiten.