Der Unterhalt vieler kantonaler Immobilien wurde in den vergangenen Jahren vernachlässigt. Werterhaltende Investitionen wurden verzögert, aber auch die Projektierung von Neubau- und Ersatzneubauten dauerte zu lange, so dass in diesem Bereich ein milliardenschwerer Nachholbedarf entstanden ist. Die wichtigsten Ursachen für die Fehlentwicklung sind ungeeignete Steuerungsprozesse mit unklaren Kompetenzen und Rollen, die Aufsplittung der finanziellen Verantwortlichkeiten auf eine Vielzahl von Organisationseinheiten und der fehlende Willen des Regierungsrates die gewachsenen und schon längst ungeeigneten Strukturen in eine effiziente und effektive Organisation zu überführen. Die Folgen davon sind ein fehlender Überblick über die kantonalen Immobilien bezüglich Zustand, Investitionsbedarf und Priorisierung und die ungenügende Ausschöpfung der Rahmenkredite, die der Kantonsrat der Regierung für diese Zwecke zur Verfügung gestellt hat. In diesem Zusammenhang ist auch der Sparantrag der Regierung für das Budget 2014 die Ausschöpfung der Rahmenkredite für die Liegenschaften auf 60% zu reduzieren als Eingeständnis der Unfähigkeit der Regierung, ihre Aufgaben im Bereich des Immobilienmanagements wahrnehmen zu können, zu verstehen.
Mit den Gesetzesänderungen der Kommission werden endlich die notwendigen Grundlagen für ein zukunftsgerichtetes Immobilienmanagement geschaffen, das seiner grossen strategischen und finanzpolitischen Bedeutung gerecht wird. Die glp erwartet, dass mit der zentralen Verwaltung der kantonalen Liegenschaften Doppelspurigkeiten in der Verwaltung abgebaut, und straffe Prozesse mit klaren Rollen und Kompetenzen geschaffen werden. Durch die Zusammenführung der heute zersplitterten Portfolios kann die dringend notwendige Priorisierung des Handlungsbedarfs beim Abbau des Unterhaltrückstands vorgenommen werden und die finanzpolitisch ineffektive Aufteilung der dafür notwendigen Rahmenkredite auf eine Vielzahl von Stellen vermieden werden. Die von der SP geforderte Aufsplittung der Immobilienportfolios auf zwei Einheiten, lehnt die glp deswegen ab. Ebenfalls lehnt die glp den Antrag der FDP ab, weitere Institutionen mit Sonderregelungen vom kantonalen Immobilienmanagement auszunehmen. Unabhängig von den zukünftigen Entscheiden bezüglich der Verselbständigung der kantonalen Spitäler ist es wichtig, dass die notwendigen Vorarbeiten für die Zusammenführung der Immobilienportfolios sofort angegangen werden und nicht unnötig verzögert werden. Nach Ansicht der glp ist es verantwortungslos, länger unbedingt nötig zuzuwarten und den Nachholbedarf beim Immobilienunterhalt noch weiter ansteigen zu lassen.