Die glp des Kanton Zürichs reicht am nächsten Montag eine Anfrage diesbezüglich im Kantonsrat ein:
Ordnungspolitisch : Sind die Aktivitäten der staatlichen Axpo im Bereich des Handels und der Versorgung im Ausland
ordnungspolitisch gerechtfertigt und im Sinne des NOK Gründungsvertrags? Das Trading insbesondere der Eigenhandel
und die Endkundenversorgung in Italien, Spanien, Osteuropa und der USA sind aus unserer Sicht keine Kernaufgabe
eines Nordostschweizer Konkordats.
Betriebswirtschaftlich: Wird im hochspekulativen und kapitalintensiven Handels- und Vertriebsgeschäft der Axpo
Volksvermögen vernichtet und werden (zu) grosse Risikopositionen aufgebaut? Trotz wiederholten Kapitalerhöhungen
in der Höhe von insgesamt 1’435 Mio. CHF und Verzicht auf Dividendenausschüttungen an die Holding ist das
Eigenkapital seit 2013 nicht gestiegen. Die Kapitalerhöhungen scheinen also einfach «verpufft» zu sein.
Risikotechnisch: Kann die Axpo Holding durch einen schlechten Geschäftsverlauf der Axpo Trading gefährdet werden?
Gibt es explizite oder implizite Garantien seitens der Axpo Holding zu Handen der Axpo Trading im Handelsgeschäft?
Für Rückfragen Cyrill von Planta, Kantonsrat, Mitglied (AWU), Tel. 078 867 16 33