Freitag, 13. Juli 2018

Fünf Wochen Ferien dank Kürzung der Abgangsentschädigung

Die Grünliberalen fordern ein fortschrittliches Personalgesetz für Angestellte des Kantons Zürich. Aus diesem Grund fordern sie die fünfte Ferienwoche, welche keine Zusatzkosten verursachen soll. Ausserdem fordern die Grünliberalen, dass die Abgangsentschädigung für das Staatspersonal reduziert und die Bewährungsfrist von sechs Monaten gestrichen wird.

Momentan läuft die Vernehmlassung des Regierungsrates zum neuen Personalgesetz des Kanton Zürichs. In ihrer Vernehmlassungsantwort schreiben die Grünliberalen, dass sie die Einführung einer fünften Ferienwoche für das Personal des Kantons Zürich befürworten. Für einen fortschrittlichen Arbeitgeber wie den Kanton Zürich ist es der richtige Zeitpunkt für die Einführung der fünften Ferienwoche.
Die Einführung der fünften Ferienwoche soll, wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, auch in der Grünliberalen Variante keine Zusatzkosten verursachen. Die Grünliberalen wollen dafür aber nicht die Wochen-Arbeitszeit erhöhen, sondern die fünfte Ferienwoche folgendermassen finanzieren: zum einen sollen die beiden Freitage über Weihnachten und Neujahr dazugerechnet werden. Ausserdem sollen Abgangsentschädigungen reduziert sowie die 6-monatige Bewährungsfrist vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber gestrichen werden. Die dadurch freiwerden Mittel werden ebenfalls der fünften Ferienwoche angerechnet und sollen dem Personal zugutekommen. Und drittens sind die Grünliberalen davon überzeugt, dass die Produktivität der Arbeitnehmer steigt, wenn sie fünf Wochen Ferien haben. Deshalb fordert die Partei vom Regierungsrat, dass dieser Produktivitätsgewinn realisiert wird: Durch ein ausgewiesenes langsameres Stellenwachstum in den kommenden Jahren.


Weitere Massnahmen für ein fortschrittliches Personalgesetz gefordert

Neben der fünften Ferienwoche fordern die Grünliberalen, dass die geltende Regelung überarbeitet wird. Bereits heute können Angestellte des Kantons bis zu zwei zusätzliche Ferienwochen vorarbeiten. Dies allerdings nur in der Theorie. In der Praxis ist es so, dass dies von der Zustimmung und der Laune des Vorgesetzten abhängt. Hier fordern die Grünliberalen ein Umdenken. Das Vorarbeiten von zwei zusätzlichen Ferienwochen soll nicht mehr bewilligungspflichtig, sondern grundsätzlich für alle möglich sein. Der Bezug von Ferien soll nach wie vor in Abstimmung mit dem Team und Vorgesetzten erfolgen.
Mit diesen zusätzlich vorgeschlagenen Änderungen verbessert sich auf einen Schlag die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Kanton Zürich wird damit attraktiv für junge leistungsstarke Familienmütter und Familienväter.