Bei den Grünliberalen ist es unbestritten, das erfolgreiche Kantonsspital Winterthur mit einer Umwandlung der Rechtsform in eine Aktiengesellschaft an die lange Leine zu lassen, diese Leine aber nicht ganz aus den Händen zu geben. Daher haben sich die Grünliberalen dafür eingesetzt, die Oberaufsichtsfunktion des Parlaments über die Aktiengesellschaft zu stärken – im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesvorschlag der Regierung.
Das Parlament soll bei der Aktiengesellschaft Mitbestimmungsmöglichkeiten haben bei den Gründungsstatuten, der Eigentümerstrategie sowie bei der Wahl des Verwaltungsrates. Weiter haben sich die Grünliberalen dafür eingesetzt, dass eine Sperrfrist für den Verkauf von Aktien von zwei auf fünf Jahre erhöht wird. Bereits die Regierung hatte vorgeschlagen, dass für eine Unterschreitung des Aktienbesitzes durch den Kanton unter 51% eine Zustimmung des Kantonsrates notwendig ist und diese einem fakultativen Referendum untersteht.
Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft führt zu transparenteren Spielregeln: die Interessenskonflikte des Kantons als Regulator, Financier und Spitalbetreiber werden weiter entflochten. Für alle beteiligten Akteure wird somit die Entscheidungsorientierung transparenter. Dadurch erwarten die Grünliberalen, dass die Aufgaben- erfüllung durch das KSW noch wirksamer und wirtschaftlicher wird.
Die Grünliberalen sind mit dem erarbeiteten Gesetzesvorschlag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zufrieden.