Donnerstag, 29. Juni 2017

Unheilvolle Verknüpfung von Steuerabzügen und ÖV-Finanzierung

Die Finanzkommission des Kantonsrates (FIKO) verknüpft die ÖV-Finanzierung mit der Revision des Steuergesetztes zum sogenannten «Pendlerabzug», die im September zur Abstimmung kommt. Damit untergräbt sie den Kompromiss, den der Kantonsrat mit der Begrenzung von Pendlerabzügen auf 5‘000 CHF gefunden hat.

Mit der Abstimmung zum Bahninfrastrukturfond (BIF) des Bundes wurde die ÖV-Finanzierung neu geregelt. Dadurch kommen Mehrkosten auf den Kanton Zürich zu, die dieser – analog zur Finanzierung der ZVV-Unterdeckung – mit den Gemeinden teilen will. Vorgeschlagen war eine Abwälzung von 50% der Kosten sowie eine Aufteilung unter den Gemeinden gemäss dem ZVV-Verteilschlüssel.

Zudem soll ein Teil der Mehrkosten für den BIF durch eine Reduktion der Einlagen in den kantonalen Verkehrsfonds kompensiert werden. Die Grünliberalen hätten Verständnis für eine massvolle Reduktion dieser Einlagen von 70 Mio. auf 55 Mio. CHF, wie sie der Regierungsrat vorgeschlagen hat. Die Reduktion der Einlage auf 20 Mio. CHF, wie es die Mehrheit der FIKO beschlossen hat, ist jedoch unter keinem Titel zu rechtfertigen. Dies kommt einem Kahlschlag gleich. Das Argument der rechtsbürgerlichen Mehrheit, dass die ausgelöste Unterdeckung durch nachfolgende Generationen wieder gedeckt werden soll, ist ein Paradebeispiel von nicht nachhaltiger Finanzpolitik und blinder Sparwut.

Unglücklich sind die Grünliberalen auch mit der von der FIKO geforderten Verknüpfung der ÖV-Finanzierung mit dem Steuergesetz, das im September an die Urne kommt. Je nach Ausgang dieser Abstimmung zum sog. «Pendlerabzug» sollen die Gemeinden komplett von einer Mitfinanzierung der BIF-Einlagen entlastet werden. Dies entlarvt die Taktik, die Gemeinden gegen die Beschränkung des Pendlerabzugs zu mobilisieren. Die Grünliberale Fraktion im Kantonsrat hat konsequent gegen alle Anträge gestimmt, die beiden Vorlagen miteinander zu verknüpfen und materiell kaum etwas miteinander zu tun haben.

Die einzige positive Veränderung, die die FIKO auf Antrag der KEVU am Regierungsantrag vorgenommen hat, ist die Verteilung der Mehrkosten unter den Gemeinden. Die Grünliberalen sind der Meinung, dass eine Verteilung der Mehrkosten pro Kopf der Bevölkerung Sinn macht, da die grossen ÖV-Ausbauten, die über den BIF finanziert werden (v.a. Stadelhofen, Brüttenertunnel) der Bevölkerung im ganzen Kanton zugutekommen und nicht nur den Gemeinden mit der höchsten ÖV-Dichte.