Montag, 4. Oktober 2021

Stimmrechtsalter 16: GLP leitet weiteren Schritt zur Stärkung der Demokratie ein

Eine breite Allianz aus GLP, SP, Grünen, CVP, EVP und AL hat heute im Zürcher Kantonsrat die Parlamentarische Initiative zum Stimmrechtsalter 16 von Sonja Gehrig (GLP, Urdorf) durchgebracht. Mit dem Stimmrechtsalter 16 sollen 16- und 17-jährige Jugendliche ein aktives Mitspracherecht bei Abstimmungen und Wahlen erhalten. Sagt auch das Zürcher Stimmvolk Ja, können interessierte Jugendliche ab 16 Jahren schon bald selber abstimmen und wählen.

Ein Grossteil der Jugendlichen zeigt ein grosses Interesse an politischen Themen. Viele Jugendliche möchten mehr Verantwortung für ihre Zukunft übernehmen. Mit dem Stimmrechtsalter 16 sollen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahre ein aktives Mitspracherecht an Abstimmungen und Wahlen erhalten und so über ihre Zukunft mitentscheiden können. Die Parlamentarische Initiative von Sonja Gehrig wurde unter dem Lead der jglp als Anliegen der Jungparteien (JUSO, Junge Grüne, Junge EVP und Junge BDP) eingereicht.

 

Das Stimmrechtsalter 16 ist einer von mehreren grünliberalen Vorstössen zur Stärkung der Demokratie, neben neuen partizipativen Formen der Demokratie dank Digitalisierung, Videoübertragung der Ratsdebatten und dem Beiblatt mit den Namen der Kandidierenden bei Regierungsratswahlen. GLP-Fraktionspräsident Michael Zeugin: «Auf der Liste unserer Legislaturziele geniesst die Stärkung der Demokratie höchste Priorität. Wir sind deshalb umso zufriedener, dass auch das Stimmrechtsalter 16 so breite Unterstützung erfahren hat.»

 

Für Kantonsrätin Sonja Gehrig ist klar: «Ein Stimmrechtsalter 16 stärkt nicht nur die politischen Rechte der Jugendlichen, sondern auch unsere Demokratie insgesamt. Denn ein Volksentscheid wird dann von einem insgesamt grösseren Teil der Bevölkerung mitgetragen. Dass der Medianwert des Alters der Stimmberechtigten heute bei 57 Jahren liegt, sollte im politischen Diskurs reflektiert werden.»

 

Erfahrungen zum Stimmrechtsalter 16 im In- und Ausland sind durchwegs positiv. Im Ausland kennen beispielsweise Österreich, Schottland, Malta, Brasilien oder etliche deutsche Bundesländer das aktive Stimm- und Wahlrecht ab 16 Jahren, in der Schweiz wird es im Kanton Glarus seit 2007 und bei der reformierten Kirche angewendet.

 

Auch der Regierungsrat hat sich für eine Stärkung der politischen Teilhabe von Jugendlichen ausgesprochen. Auf nationaler Ebene hat bereits eine Mehrheit des Nationalrats und die staatspolitische Kommission des Ständerats grünes Licht für eine Verfassungsvorlage zum Stimmrechtsalter 16 gegeben. Auf nationaler Ebene, wie auch im Kanton Zürich, wird das Volk noch darüber zu befinden haben. Nicht Teil des Stimm- und Wahlrechts ab 16 Jahren ist die Wählbarkeit in ein Amt. Dafür gilt weiterhin das Alter der Volljährigkeit mit 18 Jahren.