Freitag, 8. Mai 2015

Parolen Abstimmungen 14. Juni 2015

Die Grünliberalen Kanton Zürich lehnen die drei kantonalen Vorlagen, «Keine Härtefallkommission» sowie die zwei Gebührenvorlagen, ab. Bei den drei eidgenössischen Vorlagen folgt die glp Kanton Zürich den Empfehlungen der nationalen Partei.

Die Volksinitiative zur Erbschaftssteuerreform und die Stipendieninitiative sowie die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und TV (RTVG) lehnen die Grünliberalen klar ab. Den Bundesbeschluss zur Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich befürwortet die glp.

 

Kantonale Vorlagen: Drei Mal NEIN

Die Grünliberalen lehnen die kantonale Volksinitiative «Keine Härtefallkommission für abgewiesene Asylsuchende und Personen mit ungeregeltem Aufenthaltsstatus» klar ab. Die Härtefallkommission nimmt gegenüber dem Migrationsamt beratend Stellung zu einzelnen Härtefallgesuchen und hat keine Entscheidungsbefugnis. Das heisst, dass die Kommission zu Einzelfällen eine Empfehlung abgibt. Da es hier um menschliche Schicksale geht, ist eine «Zweitmeinung» bei Härtefällen wünschenswert und wertvoll. Zudem sind die bisherigen Erfahrungen mit der Härtefallkommission positiv und es wäre fragwürdig, wenn dem Regierungsrat nur in einem ganz spezifischen Bereich verboten wird, eine Kommission einzusetzen.

Die glp sagt ebenfalls Nein zu den zwei Gebührenvorlagen «Ja zu fairen Gebühren im Kanton» und «Ja zu fairen Gebühren in den Gemeinden». Der Unmut der Initianten über die Gebührensteigerung ist zwar verständlich und die Forderung nach mehr Transparenz berechtigt. Doch die Genehmigung durch eine politische Instanz birgt grosses Konfliktpotential. Insbesondere da ein Parlament oder eine Gemeindeversammlung nicht an das Kostendeckungsprinzip gebunden ist. Ausgaben sollten primär verursachergerecht getragen werden, also via Gebühren und nur in zweiter Linie durch Steuern. Daher lehnen die Grünliberalen die mit den beiden kantonalen Volksinitiativen verbundene Verpolitisierung der Gebühren ab. Es wäre ein Schritt weg von der Sachpolitik in Richtung Machtpolitik durch bessere Mobilisierung für die entscheidenden Gemeindeversammlungen. Würde eine Gemeindeversammlung zudem einmal eine Gebührenverordnung ablehnen, kann die Exekutive einfach in eigener Kompetenz die Sätze festlegen und damit weiterarbeiten. Beide Initiativen verfehlen also ihre gewünschte Wirkung komplett.

 

Eidgenössische Vorlagen: JA zur Präimplantationsdiagnostik, NEIN zum RTVG, zur Erbschaftssteuerreform und zur Stipendieninitiative

Die Grünliberalen unterstützen die Aufhebung des Verbots der Präimplantationsdiagnostik. Aus grünliberaler Sicht soll der Entscheid, welche medizinischen Möglichkeiten genutzt werden, bei den Eltern und nicht beim Staat liegen. Es ist aus ethischen Überlegungen richtig, wenn Paare die Möglichkeit haben, einen in vitro gezeugten Embryo vor dem Transfer in die Gebärmutter auf schwere Erbkrankheiten zu testen. Das ist besser als eine Schwangerschaft auf Probe einzugehen und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Fötus weiterentwickelt ist, eine Abtreibung vorzunehmen.

Die glp lehnt die Verlagerung des Stipendienwesens von den Kantonen zum Bund und daher die Stipendieninitiative klar ab. Die regionalen Unterschiede der Schweiz dürfen beim Bemessen der Stipendien nicht vernachlässigt werden. Mit dieser Gesetzesrevision werden Bemessungsgrundlagen vereinheitlicht. Die Stipendieninitiative widerspricht daher dem föderalistischen Bildungssystem und führt für viele Kantone und den Bund zu massiven Mehrkosten. Ausserdem haben die meisten Kantone mit dem Stipendienkonkordat bereits freiwillig einen Schritt in diese Richtung gemacht.

Die Grünliberalen sagen Nein zu «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV». Eine Dreifachbesteuerung über Einkommen, Vermögen und Erbschaft ist unfair und gefährdet insbesondere die Nachfolgeregelung von KMU. Dazu ist die

Rückwirkung der Erbschaftssteuerinitiative rechtlich äusserst fragwürdig und die verlangte Zweckbindung keine nachhaltige Lösung für die Finanzierung der AHV. Die Erbschaftssteuer liegt heute in der Kompetenz der Kantone. Die Grünliberalen sehen die föderalistische Struktur in unserem Land als wichtigen Erfolgsfaktor. In diesem System müssen die Kantone ausreichende Kompetenzen haben, deshalb soll diese Steuer in der kantonalen Hoheit bleiben. Wir lehnen eine Harmonisierung auf nationaler Ebene ab, zumal ja auch die Vermögenssteuer in der kantonalen Kompetenz liegt und ebenfalls sehr unterschiedlich ausgestaltet ist.

Die glp steht zu einem medialen Service public und sieht Reformbedarf bei der Finanzierung. Die Inkasso-Bürokratie wird mit dem neuen RTVG aber nicht abgebaut und viele Unternehmen werden zusätzlich belastet. Ausserdem ist die Unternehmensabgabe systemwidrig, weil die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ja bereits eine geräteunabhängige Abgabe entrichten müssen. Daher lehnt die glp die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen klar ab.