Die Sistierung der Vorlage über die Verselbständigung der Kantonsapotheke Zürich (KAZ) ist nicht im Sinne der glp. Die Begründungen im Sistierungsgesuch der Gesundheitsdirektion sind fadenscheinig und nicht nachvollziehbar: Erstens spielt es für die Nachbesserung der Pandemievorbereitungen keine Rolle, ob die KAZ direkt beim Kanton oder beim USZ angehängt ist, um Aufgaben im Rahmen von Pandemievorbereitungen zu übernehmen. Ausserdem werden zukünftige Korrekturen der Pandemievorbereitungen nicht nur die KAZ betreffen. Wir können und müssen also die Übertragung der KAZ an das USZ nach wie vor voranbringen.
Zudem ist die Vorlage bereits in der Kommission fertigberaten und es liegt ein ausgereifter Konsens auf dem Tisch. Es wäre Ressourcenverschwendung, die Vorlage jetzt zu stoppen.
Letztendlich ist die KAZ in der heutigen Form sehr teuer und eine Verschwendung von Steuergeldern, die in der momentanen Situation dringend gebraucht werden. Das Unispital Zürich und das Kantonsspital Winterthur mussten die überteuerten Preise tragen und müssen es weiterhin. Und dieser Preis hatte keine Vorteile für die Vorbereitungen auf die Corona-Krise gebracht: Ein Hauptzweck der KAZ wäre es gewesen, für eine Pandemie vorbereitet zu sein; aber sie war es nicht. Sie hat nur reaktiv gehandelt.
Das Sistierungsgesuch ist folglich nicht nachvollziehbar und es scheint, als ob Corona als Vorwand genutzt wird, die Vorlage zu stoppen. Wir fragen uns, was die wirklichen Beweggründe sind? Denn die Gesundheitsdirektion hat auch ohne KAZ-Vorlage viel Arbeit auf dem Tisch und daher wäre es vernünftig die KAZ-Vorlage ins Parlament zu bringen und mindestens bei diesem Thema den Sack zu zumachen. Deshalb fordern wir, dass die Geschäftsleitung die Sistierung aufhebt und das Geschäft vorangetrieben wird.