Ja zum Stromgesetz
Das Stromgesetz ist ein wichtiger Schritt für die Umsetzung der Grünliberalen Energiestrategie (vgl. Energiestrategie 4E). Die Effizienz wird mit richtigen Anreizen verbessert, es erfolgt ein markanter Zubau Erneuerbarer Energie und eine Stärkung der Stromspeicher. Damit wird die Resilienz des Energiesystems der Schweiz verbessert und die Verhandlungsposition der Schweiz gegenüber der Europäischen Union für ein Stromabkommen gestärkt.
Nein zur Kostenbremse-Initiative
Die Problematik ist unbestritten, aber die Initiative enthält keine Lösungsansätze. Die fixe Anbindung an Wirtschaft und Lohn fokussiert einseitig auf die Kosten und berücksichtigt nicht das Preis-Leistungs-Verhältnis und weitere Faktoren, wie die Alterung der Gesellschaft, Konjunkturschwankungen oder vielversprechend Therapien, für die die Bevölkerung vielleicht bereit ist, mehr zu bezahlen.
Die GLP unterstützt den indirekten Gegenvorschlag, weil er im Gegensatz zur Initiative konkrete Elemente beinhaltet und die Möglichkeiten des Bundes als höchstinstanzliche Eskalationsstufe stärkt.
Nein zur Prämien-Entlastungs-Initiative
Die Initiative würde erhebliche Kosten für den Bund verursachen. Dies liegt daran, dass die Initiative zwei Drittel der Kosten dem Bund auferlegt. Wie die Befürworter der Initiative jedoch zurecht betonen, hat sich die Situation weitgehend verschlechtert. Tatsächlich hat eine nicht unerhebliche Anzahl von Kantonen ihre Unterstützung für die Prämienentlastung kontinuierlich verringert und somit bereits die Verantwortung dafür auf den Bund übertragen. Es ist daher wichtig sicherzustellen, dass die Kantone ihre Arbeit richtig machen (vgl. Gegenentwurf), anstatt den Ball dem Bund zuzuspielen.
Die GLP unterstützt den indirekten Gegenvorschlag. Der Bundesrat und das Parlament haben die Notwendigkeit erkannt, niedrige und mittlere Einkommen zu entlasten. Sie haben deshalb einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative ausgearbeitet, der die Kantone verpflichtet und das kantonale System für eine zielgerichtete Prämienreduktion stärkt.
Nein zur Anti-Impf-Initiative
Das Recht auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit ist bereit in der Budnesverfassung verankert (Art. 10).