Montag, 7. November 2016

Daniel Hodel aus dem Kantonsrat

Themen im Rat: Bewilligung Objektkredit für den Ausbau der Unterführung SBB Schönenwerd in Dietikon, Bewilligung Lotteriefondsbeitrag zugunsten des Vereins „500 Jahre Zürcher Reformation“, Behandlungspflicht für Umsetzungsvorlagen, Genehmigung der (neuen) Gemeindeverordnung, Hilfestellung des Kantons für die Gemeinden bei der Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen.

Bewilligung Objektkredit für den Ausbau der Unterführung SBB Schönenwerd in Dietikon (Barbara Schaffner)

Für den Ausbau der Unterführung SBB Schönenwerd in Dietikon von zwei auf vier Fahrspuren mit einem kombinierten Rad- und Gehweg soll ein Objektkredit von gut 5.6 Mio. Fr. bewilligt werden. Ein unbestrittenes Geschäft, welches im Schnellzugstempo durch die Beratungen gedampft ist. Auch von den Grünliberalen ein klares Ja zum geplanten Ausbau.

 

Bewilligung Lotteriefondsbeitrag zugunsten des Vereins „500 Jahre Zürcher Reformation“ (Michael Zeugin)

Mittels eines Beitrages von 8.0 Mio. Fr. aus dem Lotteriefonds sollen verschiedene Teilprojekte und Jubiläumsaktivitäten im Jahr 2017 unterstützt werden. Ein solcher Beitrag ist grundsätzlich aufgrund der kulturellen und gesellschaftlichen Bedeutung der Reformation unbestritten, wenn gleich auch darauf hingewiesen wird, dass gerade während der Reformation viele Bräuche und Festaktivitäten abgeschafft wurden. In diesem Sinne entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass nun mitunter auch für Festaktivitäten zum Thema 500 Jahre Zürcher Reformation Geld gesprochen werden soll. Die Unterstützung religiöser Projekte mit Geld aus dem Lotteriefonds wird ausgeschlossen.

 

Behandlungspflicht für Umsetzungsvorlagen (Benno Scherrer)

«Volkswillen umsetzen» - das war heute Thema im Kantonsrat. Die Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative kommt ja am 27. November vors Volk – nach mehreren Schlaufen. Diese Initiative hat auch Schwächen unserer politischen Verfahren aufgezeigt. Wir beschlossen deshalb eine Gesetzesanpassung, denn das Bundesgericht hat den Kanton Zürich wegen seiner Nichtbehandlung der Kulturlandinitiative gerügt.

Wir Grünliberale hatten diskutieren wollen – eine Mehrheit aus SVP, FDP, CVP und BDP hatte aber die Diskussion verweigert - und so verhindert, dass das Volk über die Umsetzung ihres Anliegens abstimmen konnte. Für uns ist klar: Wir müssen den Volkswillen beachten – und die Umsetzung des Volkswillens eben dem Volk vorlegen, damit es abschliessend beurteilen kann, was die Volksvertreter – also wir Kantonsräte – mit dem Volkswillen gemacht haben. Und wenn das Volk mit der Umsetzung durch die Volksvertreter einverstanden ist – und weder Volksvertreter noch Volk «Stopp – nochmals abstimmen» rufen – dann haben wir unsere Aufgabe erfüllt.

Oder ganz kurz: Nur das Volk kann beurteilen, ob sein Wille umgesetzt ist – und nicht die Volksvertreter durch die Verweigerung einer Diskussion.

 

Genehmigung der (neuen) Gemeindeverordnung (Jörg Mäder)

An diesem Montag wurde einmal mehr die neue Gemeindeverordnung diskutiert. Der Rat hat nun als hoffentlich letzten Schritt die neue Gemeindeverordnung genehmigt. Viel hat sich gegenüber der alten Verordnung nicht geändert. Die wesentlichsten und auch umstrittensten Änderungen waren im Bereich der Finanzen und des Verwaltungsvermögens.
Mit der nun genehmigten Verordnung werden Quervergleiche zwischen den Gemeinden möglich. Die Bürgerinnen und Bürger können sich einfacher ein Bild über die (finanzielle) Fitness ihrer Gemeinde machen. Einheitliche Kontenpläne und realitätsgetreue Bewertungsgrundsätze vereinfachen Gemeindefusionen und ermöglichen eine zeitgemässe Berichterstattung seitens der Gemeinden.

 

Hilfestellung des Kantons für die Gemeinden bei der Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen (Jörg Mäder)
Hierbei handelt es sich um eine Interpellation aus Kreisen der SP. Die SP wünscht sich allgemeine, verbindliche Standards in der Integration von Flüchtlingen. Die Frage nach den Integrationsstandards ist Ermessenssache der Gemeinden. Gemäss den Vorstellungen der Interpellantinnen sollen Integrationsmassahmen also nicht den Gemeinden überlassen werden.
Wie der Regierungsrat sehen wir von den Grünliberalen auch nicht, wieso hier die Gemeinden entmachtet werden und alle Gemeinden über einen Leist geschlagen werden sollen. Selbstverständlich sind wir Grünliberale für humane, effiziente und zielführende Integrationsmassnahmen. Zudem begrüssen wir, wenn der Kanton Unterstützungsleistungen anbietet, welche von den Gemeinden auf freiwilliger Basis bezogen werden können. Hierbei aber die Gemeindesouveränität zu opfern und den Kanton mehr in die Pflicht zu nehmen, ist nicht angezeigt.