Montag, 25. Juni 2018

Sonja Gehrig berichtet aus dem Kantonsrat

Den grössten Teil des Morgens haben wir wieder einmal mit dem Wassergesetz verbracht. Am Nachmittag diskutierten wir zur Gebäudeversicherung, Sans-Papiers und Subjektfinanzierung für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Wassergesetz (WsG; Barbara Schaffner)

 

Die rechtsbürgerliche Mehrheit hat ein paar Korrekturen ihrer eigenen Anträge durchgebracht. In einem Fall sind die Grünliberalen froh, dass eine einseitige Bevorzugung von Inhabern einer Konzession durch eine Floskel ersetzt wurde, die die Eigentumsgarantie bestätigt. In einem zweiten Fall drückt sich die rechte Seite um die klare Aussage, dass die Gewässer im Grundsatz öffentlich sind und weiterhin bleiben müssten. Auch würden die Grünliberalen die Gebührenerhebung gerne wieder auf das bewährte zweiteilige System zurückführen, mit einer Verleihgebühr (Reservation einer Konzession) und einer Nutzungsgebühr. Der siegreiche Antrag der rechten Mehrheit will aber nur für die Wasserkraft eine Verleihgebühr und verlangt zudem noch eine neue, komplizierte Berechnung dafür.


Diese Anträge waren eine Korrekturrunde der siegreichen Rechten, die das Wassergesetz unter Führung der FDP nach Belieben gestalten konnte und sich dabei verrannt hatte. Aus Sicht der Grünliberalen wurden aber nur untergeordnete Details korrigiert. Grosse Kritikpunkte am Wassergesetz, wie die einseitige Bevorzugung der Interessen Privater gegenüber der Öffentlichkeit und dem Naturschutz, wurden nicht korrigiert. Dies betrifft insbesondere die lasche Handhabung des Hochwasserschutzes oder der Bürokratieausbau.

 

Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ; Cyrill von Planta)

 

Bei der Beurteilung der Gebäudeversicherung (GVZ) stellen sich drei Fragen: 1) Ist der gesetzliche Auftrag erfüllt? 2) Wird das Monopol missbraucht? 3) Sind die Investitionen sicher?
Grundsätzlich gilt: Die GVZ arbeitet effektiv. Der gesetzliche Auftrag ist erfüllt. Der Schadensbedarf der Gebäudeversicherung sinkt sogar stetig. Zur zweiten Frage, vertreten die Grünliberalen die Meinung, dass die Prämien tendenziell zu hoch sind, da die GVZ nicht gewinnorientiert wirtschaften darf. Dies zeigen die angesammelten Gewinne, die sich im Umfang von 1.35 Mrd. Fr. Eigenkapital anhäuften. Zudem trägt der lineare Tarif bei teureren oder grösseren Häusern zu einem Anstieg der Versicherungssumme und demnach zu einer kalten Progression bei, obwohl das versicherte Risiko degressiv ausgestaltet sein sollte. Mit einem tieferen Eigenkapitalanteil könnte auch das Risikomanagement optimiert werden. Denn das angehäufte Geld wird zu fast zwei Fünfteln am Aktienmarkt angelegt, der selber grossen Schwankungen unterliegt. D.h. die grösste Gefahr für die GVZ sind nicht Elementarschäden, sondern Börsencrashes.

 

Die Grünliberalen genehmigen den Jahresbericht, obwohl aus GLP-Sicht kleine Krititikpunkte bestehen, die wir jedoch im Rahmen von eigenen Vorstössen beheben möchten. Die Motion für eine moderne Grundlage zur Reduktion des Risiko- und Eigenkapitals sowie das Postulat zur Prämienreduktion wurden von der Ratsmehrheit jedoch nicht unterstützt.

 

Sans-Papiers im Kanton Zürich (Simon Schlauri)

 

Der Regierungsrat kennt keine Zahlen zu Sans-Papiers und sieht auch keinen Handlungsbedarf. Er bezieht sich dabei auf die Härtefallkommission. Die Grünliberale Fraktion findet das Genfer Modell zur Legalisierung von Sans-Papiers, welche schon lange hier leben und sich den Lebensunterhalt selbst verdienen, interessant. Zusätzlich finden die Grünliberalen, dass im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit die Steuernachzahlung als Voraussetzung zur Legalisierung verlangt werden könnte.

 

Selbstbestimmung ermöglichen durch Subjektfinanzierung (Jörg Mäder)

 

Der Wechsel von einer Objektfinanzierung zu einer Subjektfinanzierung für Menschen mit Beeinträchtungen ist weitgehend unbestritten. Die Freiheit der Selbstbestimmung soll nicht durch eine Beeinträchtigung beeinträchtigt werden. Die Grünliberalen überweisen diese Motion, damit Menschen mit Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes Leben führen dürfen.

 

Zudem wurde unser Postulat mit der Forderung, dass das ganze Kasernenareal im Baurecht der Stadt Zürich abgegeben werden soll, von der Ratsmehrheit leider abgelehnt.