Die Grünliberalen sagen Ja zur Konzernverantwortungsinitiative
Zu einer liberalen und modernen Wirtschaftsordnung gehören auch die Einhaltung der Menschenrechte und der Grundsätze des Umweltschutzes. Die KVI verlangt nichts anderes; Konzerne mit Sitz in der Schweiz müssen internationale Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland respektieren.
Drei gute Gründe für ein JA
- Menschenrechtsverletzungen dürfen kein Geschäftsmodell sein
In einer liberalen Wirtschaftsordnung braucht es klare Rahmenbedingungen, so dass die 99 Prozent der Unternehmen, welche Menschenrechte und Umweltstandards bereits heute respektieren, keinen unfairen Wettbewerbsnachteil erleiden. Die KVI setzt die Anreize so, dass sich für Unternehmen ein korrektes Verhalten lohnt.
- Prävention in der gesamten Lieferkette ist der Kerngedanke der Initiative
Dank der Sorgfaltspflicht müssen Unternehmen ihre gesamte Lieferkette auf Risiken für Mensch und Umwelt prüfen und Massnahmen dagegen ergreifen, bevor überhaupt ein Schaden entsteht. Diese Sorgfaltspflicht ist pragmatisch ausgestaltet und realistisch umsetzbar, da ihr Umfang von der Grösse des Unternehmens und seinen Risiken im Bereich Menschenrechte und Umwelt abhängig ist.
- Die Haftung greift ausschliesslich dort, wo Kontrolle ausgeübt wird
Mit dem Ausbau der Geschäftsherrenhaftung greift die KVI auf ein bewährtes Konzept des Schweizer Zivilrechts zurück. Ein Konzern haftet dafür, wenn ein kontrolliertes Unternehmen einen Schaden verursacht, nicht aber für die gesamte Lieferkette. Wo Kontrolle besteht, muss ein Konzern diese einsetzen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern.