Montag, 10. Juli 2017

Abstimmung über die Altersvorsorge

Autor: Hans Wiesner, alt Kantonsrat

Meinen heutigen Beitrag widme ich nicht meiner letzten Kantonsratssitzung, sondern einem viel wichtigeren Thema, der Altersversorgung, über die wir bald abstimmen werden. Drei der entscheidenden Punkte sind:

Der Umwandlungssatz der obligatorischen Pensionskassen soll stufenweise von 6,8 auf 6.0 gesenkt werden. Letztmals wurde dieser 2005 angepasst. Seither sind die Zinsen massiv gesunken, so dass heutige Renten - immer noch berechnet auf einer Verzinsung des Kapitals mit 4,5% - zu hoch ausfallen und die Pensionskassen in eine Schieflage bringen: entweder müssen diese sehr riskant anlegen oder die jüngeren müssen die zu hoch berechneten Renten der Pensionierten mitfinanzieren. Beides ist falsch. Damit nicht noch weitere 3-4 Jahrgänge mit zu hohen Renten in Pension geschickt werden, ist diese Anpassung dringend nötig.

Ich bin für die Gleichberechtigung der Frauen – in allen Bereichen. Deshalb ist die Anpassung des Rentenalters der Frauen auf 65 ein Zeichen der Zeit und einfach nur fair, da die Frauen ja im Durchschnitt sogar zwei Jahre länger AHV-beziehen als Männer.

Eine typische AHV-Rente beträgt heute 2000 Franken im Monat. Zwei unverheiratete erhalten also 4000 Franken im Monat, zwei Geschiedene, zwei Männer oder zwei Frauen, die zusammenleben, ebenfalls – ein verheiratetes Ehepaar, das gleich viel einbezahlt hat, aber nur 3000 Franken. Das ist ungerecht. Die geplante Erhöhung auf 3100 Franken ist ein kleiner, aber längst fälliger Schritt in die richtige Richtung.

Einigen Parteien sind diese Schritte zu klein, andere wollten einseitig nur den Rentensatz senken, die dritten das AHV-Alter für Frauen nicht erhöhen. Die Vorlage ist ein typisch schweizerischer politischer Kompromiss, der aber unsere Unterstützung verdient.

Die Finanzierung der Altersvorsorge bleibt durch die steigende Anzahl Rentner ein Thema. Die übernächste Revision kommt bestimmt. Ideen dafür sind genügend vorhanden und werden im Ausland bereits umgesetzt: die Einzelrente auch bei der AHV, die schrittweise Erhöhung des Rentenalters während 24 Jahren jedes Jahr um einen Monat (Deutschland), oder die Senkung der Mehrbelastung der nächsten Generation durch eine Solidarität der Rentner (Schweden).

Wenn wir jetzt aber am 24.September Nein stimmen, bleibt alles beim Alten – und die drei oben beschriebenen wichtigen Punkte unverändert!

Hans Wiesner, glp Kantonsrat