Donnerstag, 30. Januar 2025

Rahmenkredit für Beitragsperiode 2026–2031: GLP unterstützt Kostenbeiträge an anerkannte Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich

Religionsgemeinschaften stärken den religiösen Frieden und tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Daher ist für die Grünliberalen klar, dass die anerkannten Religionsgemeinschaften auch in Zukunft finanzielle Beiträge vom Kanton erhalten sollen. Sie unterstützen den Rahmenkredit von CHF 300 Mio. für die nächsten 6 Jahre. Vom Regierungsrat fordern die Grünliberalen aber zwingend neue Handlungsgrundlagen und mehr Transparenz.

Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) hat dem Kantonsrat beantragt, dem Rahmenkredit zuzustimmen. Kantonsrätin Sonja Gehrig bestätigt: „Auch die Grünliberalen unterstützen den Antrag der STGK. Für die Grünliberalen ist die Anerkennung der Leistungen von Religionsgemeinschaften für unsere Gesellschaft wichtig. Die öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften übernehmen Verantwortung für die gesamte Gesellschaft und stellen bedeutende Ressourcen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt bereit. Zudem beraten und unterstützen sie Personen in schwierigen Lebenslagen.“
 

Kritik der Grünliberalen
Fraktionspräsidentin Christa Stünzi stellt klar: „Die Direktion der Justiz und des Innern (JI) muss dringend Lösungen für die interreligiöse Zusammenarbeit schaffen, damit sie in Zukunft nach klaren Regeln und Kontrollmechanismen auch Gelder an nicht anerkannte Religionsgemeinschaften verteilen kann. Die heutige Handhabung ist nicht transparent und es fehlen Kontrollmöglichkeiten. Daher ist es für uns nur eine unbefriedigende Übergangslösung. Für die Zukunft muss die JI endlich kritische Fragen klären und zwingend neue Handlungsgrundlagen schaffen.“

Am 3. Februar 2025 entscheidet der Kantonsrat auf Antrag der JI vom 20. August 2024 über die Bewilligung des Rahmenkredits für die Kostenbeiträge an die anerkannten Religionsgemeinschaften.