Die GLP unterstützt das Ziel, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Kantons Zürich angesichts wachsender Infrastrukturkosten zu sichern. Gleichzeitig ist die Grundstückgewinnsteuer für die Gemeinden unverzichtbar, weil ihre Investitionen in Schulen, Verkehr und Naherholung den Bodenwert erst schaffen. Eine Teilabschöpfung dieser Steuer durch den Kanton würde die kommunale Autonomie schwächen und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung gefährden. Daher fordert die GLP eine umfassende Neuordnung der Finanzströme und lehnt die vorgeschlagene Änderung des Steuergesetzes ab.
Montag, 16. Juni 2025
Vernehmlassungsantwort zum kantonalen Steuergesetz zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten
Unsere vollständige Vernehmlassungsantwort findest du ganz unten als PDF verlinkt.
