Antrag 1: Betrifft alle Gestaltungspläne
Mindestens 50% der Dachflächen sind für die Öffentlichkeit oder die Gebäudenutzer zugänglich zu machen. Bauliche Massnahmen zur Verhinderung von Suiziden sind sorgfältig ins Gebäude zu integrieren.
Begründung:
Durch die hohen Nutzungsdichten im Areal sind möglichst viele Erholungs- und Freiräume für die Nutzer des Areals sicherzustellen. Besonders für Mitarbeitende und Patientinnen und Patienten des USZ ist es wichtig, dass mit möglichst kurzen Wegen eine Freifläche zugänglich ist. Wegen den grossen Gebäudevolumen sind dafür Dachterrassen eine wichtige Ergänzung zum Spital-/Campuspark und den Strassenräumen. Daher ist mit Mindestvorgaben eine ausreichende Freiraumversorgung auf den Dächern sicherzustellen. Im USZ ist aufgrund der besonderen Belastungssituation von Patientinnen und Patienten von einem erhöhten Suizidrisiko auszugehen. Entsprechend sind die Dachterrassen so zu gestalten, dass Suizidversuche von den Dachterrassen mit baulichen Massnahmen verhindert/erschwert werden.
Antrag 2: Gestaltungsplan Kernareal USZ-Mitte
Im Gestaltungsplan Kernareal USZ-Mitte ist die Möglichkeit vorzusehen, dass der Ost-Trakt 1-3 und der Gelenkbau ganz oder teilweise abgerissen werden können.
Begründung:
Der Kantonsrat hat im Richtplan beschlossen, dass diese Gebäude abgerissen werden können, sofern dadurch bessere bauliche oder betriebliche Lösungen möglich sind. Dieser Willen des Kantonsrats ist daher als Möglichkeit im Gestaltungsplan zu ermöglichen, so dass Wettbewerbsteilnehmende auch Lösungen vorschlagen können, welche den Abriss dieser Gebäude umfasst.