Die Grünliberalen begrüssen den Erlass eines neuen Lotterie- und Sportfondsgesetzes und der damit verbundenen Schaffung eines gemeinsamen Grundsatzes für die Verwendung der Gelder aus den Lotterie- und Sportwetten. Die Grünliberalen begrüssen ebenfalls, dass der Neuerlass gleichzeitig mit dem neuen Geldspielgesetz des Bundes erfolgt.
Kritisch beurteilen die Grünliberalen die Schaffung von zwei weiteren Thematischen Fonds (Kulturfonds und Denkmalpflegefonds) sowie die damit festgelegte Verteilung innerhalb des neuen Gesetzes. Die gewählte Regelung führt zu einer systematischen Bevorzugung durch die drei spezifischen Fondsthemen (Sport, Kultur und Denkmalpflege). Zum einen stehen den drei einzelnen Themen die Mittel in den thematischen Fonds zur Verfügung. Sind die Mittel ausgeschöpft, stehen den Themen auch zusätzlich die Mittel im Hauptfonds zur Verfügung.
Diese Mechanik führt zu einer sowohl formellen wie auch materiellen Bevorzugung gegenüber den weiteren Förderungsthemen, wie Projekten im Bereich Naturschutz. Aus diesem Grund fordern die Grünliberalen die Schaffung eines zusätzlichen Fonds Naturschutz mit einer fixen Mittelzuweisung von 20%. Nur so kann sichergestellt werden, dass längerfristig das auch vom Regierungsrat aufgeführte Förderungsthema Naturschutz nicht zu kurz kommt.
Unter dem Vorbehalt dieser Ergänzung nehmen die Grünliberalen die Vernehmlassung positiv zur Kenntnis.