Gebietsplanung Hochschulgebiet
(Teilrevision des kantonalen Richtplans - Kapitel 6, öffentliche Bauten und Anlagen)
Im Zentrum der heutigen Ratssitzung stand der Richtplan zum Hochschulgebiet Zentrum Zürich. Dieser steckt den Rahmen für die Weiterentwicklung von Uni Zürich, ETH Zürich und vor allem des Unispitals Zürich ab.
Leider ist der Vorschlag aus unserer Sicht städtebaulich ungenügend. Grosse Bauvolumen werden auf der beste- henden Ebene nach hinten an den Hang gedrückt und bilden einen Riegel gegen das Quartier.
Eine bessere Lösung wäre möglich, wenn die Prämisse Erhaltung des Spitalparks und Erhaltung des Häfeli-Moser- Steigerbaus (Polyklinik & Gelenkbau) fallen gelassen würde. Im Unterschied zur strategischen Entwicklungspla- nung soll aber ein Park im Gebiet bleiben, wenn auch möglicherweise an einer anderen Stelle. Aber der entspre- chende Rückweisungsantrag von unserer Seite fand keine Mehrheit. Es wurde vorgebracht, dass dadurch Zeit verloren gehen würde... Dabei bleiben die Gebäude hundert und mehr Jahre stehen, dennoch soll nicht zwei bis drei Jahre darüber nachgedacht werden, wo sie stehen sollen. Schade, eine verpasste Chance für Zürich.
Zu grossen Diskussionen führte die maximal zulässige Höhe der Bauten. Insbesondere aus den angrenzenden Quartieren wurde auf eine Reduktion gedrängt. Am Ende beschloss der Kantonsrat, dass die Höhen auf 512 Meter über Meer beschränkt werden sollen. Dies ist aus Sicht der glp eine unnötige Einschränkung bei der Gestal- tungfreiheit für den Architekturwettbewerb, zumal aus betriebswirtschaftlichen Gründen Hochhäuser sowieso nicht gewünscht sind. Jedoch kann es aus städtebaulichen Gründen oder um angenehme Patientenzimmer zu gestal- ten, nötig sein, dass punktuell Akzente gesetzt werden und nicht nur ein massiver Block erstellt wird. Interessant, dass genau SVP und FDP, die sonst den Spitälern alle erdenklichen Freiheiten geben möchten, hier eine unnötige Einschränkung durchgedrückt haben...
Im Unterschied zur Höhenbeschränkung hat der Kantonsrat Verbesserungen bei der verkehrlichen Erschliessung für den Fuss- und Veloverkehr und zu einer verstärkten Rückgabe der von der Uni belegten Gebäude in den an- grenzenden Quartieren abgelehnt; gegen den Willen der glp.
Der Richtplaneintrag wird in zwei Wochen zu Ende diskutiert werden, eine Sitzung konnte schlicht nicht reichen.