Ja zur Änderung des Patientinnen- und Patientengesetz

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Ja zur Änderung des Patientinnen- und Patientengesetz

Derzeit sind Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler nicht dazu verpflichtet, Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zuzulassen. Auf Basis der Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» wurde ein Gegenvorschlag erarbeitet, der dies ändern soll.

 

Die Vorlage sieht vor, dass Personen auch in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern assistierten Suizid in Anspruch nehmen können. Den Betroffenen soll so ein aufwändiger und meist belastender Transport an einen anderen Ort erspart bleiben. Diese Praxis wurde vom Bundesgericht bestätigt und soll nun auf kantonaler Ebene verankert werden. Das neue Gesetz ist eine Lösung mit Augenmass, die sich an bewährten Modellen aus anderen Kantonen orientiert. Es stärkt die Selbstbestimmung und wahrt die Würde leidender Personen.

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