Abstimmungsvorlagen vom 25. September 2022

Am 25. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über folgende vier Vorlagen ab: die Massentierhaltungsinitiative, die Reform AHV 21, den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie die Reform der Verrechnungssteuer. Die Delegiertenversammlung der Grünliberalen wird am 20. August die Parolen fassen.

Massentierhaltungsinitiative

Die Initiative hat zum Ziel, dass der Bund die Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnimmt und Massentierhaltung verbietet. Er soll Kriterien für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall festlegen. Für die Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten zu Ernährungszwecken sollen Vorschriften, die dem neuen Verfassungsartikel entsprechen, erlassen werden. Alle erlassenen Vorschriften sollen mindestens denjenigen der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 entsprechen. Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren sind möglich.

 

Vorstand und Fraktion beantragen der Delegiertenversammlung die Ja-Parole.

JA zu einer Schweiz ohne Massentierhaltung

 

 

 

 

 

Reform AHV 21 & Erhöhung der Mehrwertsteuer

Stopp die teure Reformblockade

Keine Reform ist die teuerste Reform. Die Finanzierungsspritze für die AHV mit der Erhöhung der MwSt um 0.4% ist ein erster Schritt zur nachhaltigen Finanzierung bis zur nächsten Reform.

 

Reformblockade kostet nicht nur Geld

Um das Vertrauen der Schweiz ins Dreisäulensystem wiederherzustellen, muss dieses wieder reformfähig werden. Dazu müssen die reformwilligen Kräfte aus beiden politischen Lagern und Wirtschaft zusammenspannen und Bewegung ins System bringen.

 

Stillstand kostet Wohlstand

Es braucht Entwicklungswilligkeit damit die Schweiz Entwicklungsfähig bleibt. Also müssen auch Konservative rechts und links den Mut aufbringen, ihre Blockadehaltung zu überwinden. Stillstand bewahrt gar nichts, sondern zerbröckelt den Wohlstand.

 

Gleiches Referenzrentenalter für beide Geschlechter

Die Angleichung des Rentenalters der Frauen an dasjenige der Männer ergibt zwar nur einen kleinen Finanzierungsstupf für die AHV, ist aber ein richtiger Schritt bis zur Modernisierung des Referenzrentenalters an die gestiegene Lebenserwartung.

 

Frauenrenten sind geschützt

Tiefe Einkommen können im flexibilisierten System zu bevorzugten Konditionen in Frührente gehen. Die Übergangsgeneration der Frauen, die von künftigen strukturellen Verbesserungen im BVG nicht profitieren können, werden kompensiert. Frauen erhalten damit nicht weniger, sondern mehr Rente aufs Konto.

 

Flexibilisierung

Die AHV 21 vereinfacht den gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Der Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren kann zu unterschiedlichen Konditionen flexibel organisiert werden. Der Bedarfsgerechtigkeit wird Rechnung getragen.

 

Vorstand und Fraktion beantragen der Delegiertenversammlung die Ja-Parole.

Bürgerliches Komitee «JA zur AHV 21»

 

 

 

 

 

 

Frauenallianz für Gleichstellung in der Altersvorsorge

 

 

 

Reform der Verrechnungssteuer

In der Schweiz unterliegen inländische Obligationen – im Gegensatz zum Ausland – der Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Die meisten Schweizer Unternehmen handeln ihre Obligationen deshalb im Ausland. Der Finanzplatz verliert Geschäftsmöglichkeiten und Wertschöpfung, dem Staat entgehen Steuereinnahmen. Mit der vorliegenden Reform soll dieser Standortnachteil behoben werden, die Verrechnungssteuer auf neue, inländische Obligationen soll abgeschafft werden.

 

Vorstand und Fraktion beantragen der Delegiertenversammlung die Ja-Parole.

Zukunft sichern

 

 

 

 

 

Parolenspiegel

 

Der Parolenspiegel bietet Dir eine Übersicht über unsere Abstimmungsparolen im Vergleich zu den Abstimmungsresultaten. Ab 2007 sind es die Abstimmungsparolen der GLP Schweiz, für die Jahre 2004-2007 handelt es sich um diejenigen der GLP Kanton Zürich.