Das Bundesamt für Umwelt schlägt in seiner «Vollzugshilfe Herdenschutz» auf Seite 52 vor, die im AMICUS (nationale Datenbank zur Registrierung von Hunden) registrierten Herdenschutzhunde von der Hundesteuer zu befreien. Einige Kantone haben dies bereits eingeführt.
Im Kanton Zürich sind gemäss Angaben des Kantons (Stand 2025) 25 Herdenschutzhunde registriert. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Zahl in Zukunft nicht stark verändern wird. Denn im Kanton Zürich leben nur einzelne Schafhalter:innen. Alle Sömmerungsgebiete befinden sich in anderen Kantonen. Zudem: Nicht jede:r Schafhalter:in ist geeignet oder bereit, Herdenschutzhunde zu halten. Herdenschutzhunde bedürfen einer speziellen Behandlung (sie leben mit der Herde, gleichzeitig müssen sie den Anweisungen der:s Schafhalter:in strikt folgen) und einer artgerechten Pflege. Sie müssen ausgebildet und adäquat gehalten werden. Das funktioniert nicht einfach so. Wie auch nicht jede:r Polizist:in geeignet ist, einen Polizeihund zu halten. Hund und Mensch müssen zusammenpassen. In diesem Fall sogar: Hund, Mensch und Schafherde.
Die finanziellen Einbussen für die Gemeinden sowie der Aufwand in der Administration für die Abgabebefreiung sind gering einzustufen.
Schlussfolgernd begrüssen wir die Befreiung der Hundeabgabe für Herdenschutzhunde.