Positiv zu würdigen ist die rechtlich formale Einordnung der steuerlichen Anpassung im Bericht die ausweist, dass die warme Progression rechtlich zulässig und technisch umsetzbar ist und über die Kopplung der Tarife an den SLI die von den Motionären gewünschten Effekt erzielt, dass die Steuerlast bei einem allgemeinen Anstieg der Nominallöhne, der aus einer Erhöhung der Kaufkraft durch Produktivitäts- bzw. Reallohnwachstum erfolgt, nicht überproportionalen zu nimmt. Dies wird ausdrücklich begrüsst.
Wenig ergiebig sind jedoch die Ausführungen zu den finanziellen und sozialen Auswirkungen. Obwohl der Regierungsrat betont, dass es sich um eine politische Entscheidung handelt, fehlen Modellrechnungen zu Entlastungseffekten für unterschiedliche Einkommensgruppen und Branchen sowie eine Analyse des Zusammenspiels von warmer Progression, Tarifstruktur und Staatssteuerfuss.
Gerade für tiefe und mittlere Einkommen wäre eine solche Darstellung zentral: Ihre Steuerbelastung steigt heute überproportional, da die Progressionskurve in diesem Bereich besonders steil ist. Ebenso hätte ein Branchenvergleich – insbesondere für tiefmargige Bereiche wie Gastronomie oder Detailhandel – aufgezeigt, dass der Ausgleich der warmen Progression dort zu einer merklichen Entlastung führt.
Zur Argumentation des Regierungsrates bezüglich Mindereinnahmen ist anzumerken: Die Aufgabe der Besteuerung ist die Sicherstellung der staatlichen Finanzierung — nicht die Maximierung des Steuerertrags. Tarifprogression (Aufteilung der Steuerlast zwischen den Einkommensgruppen) und Steuerfuss (Steuerung des Gesamtsteuerertrags) erfüllen unterschiedliche Funktionen und müssen bei der politischen Bewertung getrennt betrachtet werden. Diese Differenzierung fehlt im Bericht.
Die berechneten Mindereinnahmen von CHF 240 Mio beruhen zudem auf einem Vergleich ohne Ausgleich der kalten Progression. Aus Sicht der GLP muss jedoch das tatsächliche Regime — mit Ausgleich der kalten Progression — massgebend sein. Dadurch reduziert sich der Betrag über zehn Jahre auf rund CHF 140 Mio. Auch dieser Wert ist theoretisch, da er die Steuerfusssenkungen des Kantonsrates nicht berücksichtigt. In den letzten zehn Jahren wurde der Steuerfuss zweimal um je 1 % gesenkt – insgesamt ebenfalls rund 140 Mio. Netto wäre die Ertragsentwicklung somit nahezu identisch zu einem Szenario mit Ausgleich der warmen Progression. Eine Darstellung der Steuerlastverteilung mit/ohne warmen Progressionsausgleich wäre hier besonders aufschlussreich gewesen.
Zum Hinweis des Regierungsrates, Zürich wäre ein Pionier: Der Kanton gehörte bereits bei der Einführung des Ausgleichs der kalten Progression zu den Vorreitern. Die Zürcher Bevölkerung ist mit solchen Reformen vertraut und könnte diese bei entsprechender Kommunikation durch den Kanton gut nachvollziehen.
Hinsichtlich der Vermögenssteuern ist zu beachten, dass ein grosser Teil des Vermögens des Mittelstands im selbstgenutzten Wohneigentum liegt. Dessen Wertzuwachs lag in den letzten Jahrzehnten weit über der Inflation. Da Immobilienpreise im LIK nicht enthalten sind, führt dies seit Jahren zu einer Mehrbelastung des Mittelstands, ohne dass zusätzliche liquide Mittel verfügbar wurden.
Die GLP bedauert, dass der Bericht keine weiterführenden Finanzkennzahlen zur politischen Einordnung liefert. Die ausgewiesenen Mindereinnahmen sind hypothetischer Natur. Wir sind der Ansicht, dass der Ausgleich der warmen Progression das grundsätzliche Verständnis der breiten Bevölkerung betreffend der Aufteilung der Steuerlast gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besser entspricht und die Steuerlast nicht weiter zu Ungunsten des Mittelstandes und tiefen Einkommensgruppen verschoben werden sollte. Wir empfehlen die Annahme der Gesetzesanpassung.